"Das allgemeinübliche Verfahren zur Kennzeichnung
des Besitzes ist aber die Stempelung des Buches mit dem Bibliotheksstempel,
der, aus Gummi oder besser aus Metall geschnitten, auf dem Titelblatt
(Rückseite) oder auf bestimmten Seiten im Inneren des Buches
angebracht wird [...] Als Sicherung gegen Diebstahl ist der Geheimstempel
im Inneren des Buchblocks beliebt. Werden bereits katalogisierte
Bücher als Dubletten erkannt und der Dublettenabteilung zugeführt,
erhalten sie einen Dublettenstempel. Aus
der Bibliothek ausgeschiedene Dubletten sollen durch einen Ausscheidungsstempel
deutlich gekennzeichnet sein." (Wilhelm Krabbe und
Wilhelm Martin Luther (1953): Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung.
Stuttgart: Hiersemann. S. 49)
"Aussonderung ist in jedem Fall arbeitsintensiv.
Sie ist eine Art Geschäftsgang in umgekehrter Abfolge und
muß gewährleisten, daß bibliothekarisch umfassend
korrekt und juristisch eindeutig der Verbleib von Dokumenten nachgewiesen
wird, die seinerzeit mit öffentlichen Mitteln als Bibliothekseigentum
erworben wurden. Notwendig wird die Austragung aus sämtlichen,
in der Bibliothek vorhandenen Bestandsnachweisen und Erschließungsmitteln
sowie aus Zentral- und Verbundkatalogen, die
Tilgung der Eigentumsvermerke im Dokument (Stempel, Inventarisierungsnummer)
und gegebenenfalls das Ablösen und Unkenntlichmachen der
Signaturen." (Gisela Ewert und Walther Umstätter
(1997): Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Auf der Grundlage
des Werkes von Wilhem Krabbe und Wilhelm Martin Luther völlig
neu bearbeitet. Stuttgart: Hiersemann. S.99)