| Rezension zu:
Rainer Kuhlen (2008) Erfolgreiches Scheitern – eine Götterdämmerung
des Urheberrechts? (Schriften zur Informationswissenschaft 48).
Boizenburg: Verlag Werner Hülsbusch. 641 S., € 39,90,
ISBN-13: 978-3940317216
von Klaus Graf (info)

Der verlorene Kampf des Urheberrechtsbündnisses[Fn1]
für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht,
dem der Autor dieses Buches als einer der Sprecher vorsteht, bildet
den Hintergrund dieser voluminösen Streitschrift. Zwar sind
die Bemühungen gescheitert, die Interessen von Bildung und
Wissenschaft im sogenannten „Zweiten Korb“ nachdrücklich
zur Geltung zu bringen und die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene
Urheberrechtsnovelle weist vor allem im Bereich der Literaturversorgung
eindeutige Verschlechterungen auf (Einstellung der elektronischen
Aufsatzlieferungen), doch vertritt Kuhlen die These, dieses Scheitern
sei ein erfolgreiches Scheitern, da immer mehr Angehörigen
des Bildungs- und Wissenschaftsbereichs bewusst werde, dass sich
„neue freie, selbstbestimmte Formen des Umgangs mit Wissen
und Information (Open Access) entwickeln müssen“ (Klappentext).
Open Access wird als „kopernikanische Wende“ der Publikationswelt
verstanden (S. 54). Kuhlen geht es darum, „Verkrustungen“
des bestehenden Urheberrechts aufzubrechen, das sich aufgrund der
„kommerziellen Besitznahme von Wissen und Information zunehmend
als kontraproduktiv“ für die gesellschaftliche Entwicklung
erweist. Kuhlens detaillierter Analyse ist voll und ganz zuzustimmen.
Sein Buch hat mehrere große Vorzüge:
Erstens: Ein renommierter Wissenschaftler und Nicht-Jurist
mischt sich erfolgreich in den von Juristen bestrittenen urheberrechtlichen
Diskurs ein. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Urheberrechts
geht es nicht länger an, dass diese Fragen ausschließlich
in juristischen Zirkeln ausgeklüngelt werden. Wir brauchen
mehr urheberrechtliche Kompetenz auf der Seite der Nicht-Juristen.
Kuhlen hat sich gut in die sehr spezielle Materie eingearbeitet
und kann als kundiger Wegweiser fungieren.
Zweitens: Rund 150 Seiten sind den für die Wissenschaft
„kritischen Paragraphen“ (S. 297-428) gewidmet. Es geht
also um die Frage der unbekannten Nutzungsarten (§§ 31,
31a, 137l UrhG), um verwaiste Werke, um die öffentliche Zugänglichmachung
zu Wissenschafts- und Bildungszwecken im Internet (§ 52a UrhG),
wobei ein Seitenblick auf den US-Teach-Act erfolgt, um die Leseplatzwiedergabe
nach § 52b, die Frage der Kopierrechte (§ 53 UrhG) und
um den Kopienbestand auf Bestellung (§ 53a UrhG). Kuhlens Arbeit
ist ein wertvolles Kompendium zu den damit zusammenhängenden
Problemen, das auch dann hilfreich ist, wenn man in Einzelfällen
anderer Ansicht ist (siehe etwa S. 312 Anm. 271)
Drittens: In der Frage der verwaisten Werke (S. 315-334)
kenne ich keine ähnlich gehaltvolle deutschsprachige Stellungnahme.
Es ist zu hoffen, dass Kuhlens Argumente Gehör finden werden.
Viertens: Kuhlen bietet eine der umfangreichsten gedruckten
deutschsprachigen Darstellungen zum Thema „Open Access“
und freie Lizenzen (S. 457-580). Diese ist zwar nicht unbedingt
originell, führt aber Überlegungen aus englischsprachigen
Debatten in den hiesigen Diskurs ein.
Fünftens: Zu rühmen ist die Entscheidung,
das Buch unter (zwei verschiedenen) Creative-Commons-Lizenzen zum
kostenfreien Download freizugeben (http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/node/30).
Am 19. Juni 2008 wurden über 4400 Downloads gezählt. Es
ist daher davon auszugehen, dass es außerhalb des Kreises
der informationswissenschaftlich Interessierten Wirkung entfaltet.
Sechstens: Die urheberrechtlichen Diskussionen werden
erfolgreich in einen größeren theoretischen Kontext,
den der „Wissensökologie“, eingeordnet (S. 429-456).
„Freizügige Entwicklung, nicht verknappende Verwertung
ist das grundlegende Prinzip von Wissensökologie, die nicht
nur auf Erhalt, sondern auf Mehrung von Wissen abzielt“ (S.
429f.).
Diesen Vorteilen stehen vergleichsweise geringe Nachteile gegenüber.
Es wäre unfair, dem Autor den Vorwurf zu machen, er habe seine
Stellungnahmen für das Urheberrechtsbündnis und frühere
Aufsätze zwischen zwei Buchdeckel gepresst, auch wenn das Buch
ersichtlich ein wenig mit der „heißen Nadel“ gestrickt
ist (Druckfehler, Redaktionsversehen, fehlende Querverweise, Lücken
im Register).
Kuhlens Darstellung zu „Science Commons“
(SC) ist insoweit irreführend, als suggeriert wird, "[…]
dass im Kontext CC eine spezielle auf Wissenschaft zugeschnittene
Lizenzvariante entwickelt wurde" (S. 574). Richtig ist, dass
Science Commons die CC-Lizenz CC-BY für wissenschaftliche Dokumente
propagiert. Es handelt sich also um eine der allgemeinen CC-Lizenzen,
nicht um eine spezielle "Wissenschaftslizenz". Folgerichtig
zitiert Kuhlen in Anm. 548 auch den "Legal Code" der allgemeinen
CC-Lizenz. Es ist daher auch irreführend zu behaupten, dass
über 250 peer reviewed Open-Access-Zeitschriften die SC-Lizenzen
verwenden. Richtig ist, dass diese Zeitschriften die CC-BY-Lizenz
verwenden. Dies geht sicher nicht primär auf Science Commons,
sondern auf die Eignung dieser CC-Lizenz zurück, wenngleich
z.B. die Public Library of Science (PLoS) als "Partner"
von Science Commons aufgeführt wird. Science Commons ist in
den USA sicher eine nicht ganz unbedeutende Organisation, um für
den Einsatz von CC-Lizenzen in der Wissenschaft zu werben, aber
man sollte sie auch nicht überbewerten, wie Kuhlen dies tut.
Da die "SC-Lizenzen" identisch mit einer CC-Lizenz sind,
sind Kuhlens Ausführungen weitgehend redundant.
Ein weiterer Kritikpunkt ist eher grundsätzlicher
Natur. Er bezieht sich auf das Konzept Wissensökologie und
den Begriff Nachhaltigkeit. Anders als im Umwelt-Kontext geht es
nicht darum, möglichst sparsam und schonend mit vorhandenen
Ressourcen umzugehen. Im Gegenteil: Je freier Information zur allgemeinen
Verfügung steht, umso größere Chancen für die
gesellschaftliche Entwicklung ergeben sich. „Wissen und Information
[…] verbrauchen sich nicht im Gebrauch und sind nicht-rivalisierend
in der Nutzung“ (S. 448). Während Ökonomie und Ökologie
die Verschwendung bekämpfen müssen, ist ein verschwenderischer
Umgang mit Informationsgütern nur von Vorteil. Von einem großen
Potlach-Fest des Wissens würden alle profitieren: die Bürgergesellschaft
ebenso wie die gewerbliche Wirtschaft. Da die Grundprinzipien von
Umwelt-Ökologie und Wissensökologie diametral entgegengesetzt
sind, wird man die Frage stellen dürfen, ob nur aufgrund größerer
„Anschlussfähigkeit“ an die Ökologie-Bewegung
von Ökologie oder Nachhaltigkeit gesprochen werden muss. Immerhin
ist der für den Begriff „Nachhaltigkeit“ zentrale
Gedanke generationenübergreifender Gerechtigkeit im Wissensbereich
allenfalls im Bereich der Langzeitarchivierung von größerer
Relevanz. Hier überzeugt mich der Begriff „Informationsethik“
(Titel eines Kuhlen-Buchs von 2004) mehr.
Leider hat Kuhlen im Literaturverzeichnis davon abgesehen, Internetadressen
anzugeben. Stattdessen hat er die Weblinks durchnummeriert und verweist
auf eine Liste auf dem Verlagsserver (http://www.vwh-verlag.de/vwh/?p=192).
Dass die Weblinks dort in Form eines PDFs vorliegen, halte ich für
keine besonders glückliche Entscheidung.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die
Juristen, aber auch die Politiker Kuhlens überzeugendem Plädoyer
gegen ein wissenschaftsfeindliches und kommerzlastiges Verwerter-Urheberrecht
und für freie Inhalte und „Open Access“ die Beachtung
schenken, die es verdient.
Fußnote
[Fn 1] http:www.urheberrechtsbuendnis.de
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