|
Jochum ist noch immer gegen Open Access – nichts
Neues. Und geht souverän über Argumente
hinweg.
Der Haupteinwand gegen den „Heidelberger Appell“
war stets, dass hier zwei Dinge miteinander vermischt würden,
die nichts miteinander zu tun hätten, nämlich das Google
Books Projekt und die Open-Access-Bewegung. Diese Kritik wurde so
oft und laut vorgetragen, dass ein Anhänger des „Heidelberger
Appells“ wie der – inzwischen bekannte – Darmstädter
Verleger Matthias Ulmer genervt mehrfach behauptet hat, dieser Zusammenhang
würde im „Heidelberger Appell“ gar nicht hergestellt,
und wer was anderes sagt, könne nicht lesen (z.B. im Kommentar
12 hier: http://www.boersenblatt.net/322329/):
Im „Heidelberger Appell“ gehe es nur um die Frage der
„selbstbestimmten Publikation“.
Eigentlich geht’s, so scheint es, Jochum auch
nur um diese Frage. Aber er schafft es nicht, dies angemessen zu
formulieren. Er muss sich weiter so ausdrücken, dass die Open
Access-Befürworter wütend werden und auf die Barrikaden
gehen. So schreibt er davon, Bibliothekare wollten „das ‘Open-Access’-Paradigma
durchsetzen“, und Open Access breche „das Urheberrecht“.
Was er damit meint, liest man deutlicher: „Man“
wolle „die Wissenschaftler über deutliche Vorgaben
der Forschungsförderungseinrichtungen und Rektorate zwingen,
dass sie ihre Publikationen nicht mehr an Verlage geben und gedruckt
in Umlauf setzen, sondern gleich in digitaler Form auf den Volltextservern
der Hochschulen allen Interessierten zur Verfügung stellen“.
Das ist offensichtlich nicht dasselbe wie „Open
Access“. Man kann Open Access, den Freien Zugang zu wissenschaftlichen
Erkenntnissen und Informationen, gut finden und das Beschriebene
trotzdem nicht wollen. Jochum selbst, indem er seinen Aufsatz zur
Open-Access-Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat,
wird dieser Feststellung nicht abgeneigt sein. Auch er erwartet,
dass sein Text mehr Leser finden wird, wenn er frei zur Verfügung
steht. Dies scheint mir ebenfalls die Prämisse des „Instituts
für Textkritik“ zu sein, auf dessen Webseiten ja ein
Haufen Kritikfrei zu lesen ist. (Ist bei Jochum im Artikel verlinkt.)
Krypto-Open Access-Anhänger!
Also: Dieser Freie Zugang muss nicht verhindert
werden. Was Jochum umtreibt, ist die Art und Weise, wie der Freie
Zugang erreicht werden könnte. Seine Maxime: Freier Zugang
darf nicht erzwungen werden. Der Freie Zugang darf nicht andere
Freiheiten einschränken. Eine simple Botschaft. Darauf sind
schräge Behauptungen wie „Open Access [bräche]
das Urheberrecht“ zu beziehen. Solches bedeutet eigentlich:
Die Förderer von Open Access gehen mit ihrer Förderung
so weit, dass sie das Urheberrecht „und auch die im Grundgesetz
verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre“ „angreifen“.
Leider ist Jochum unfähig, sich so auszudrücken. Die ganze
Diskussion wäre viel weniger aufgeregt, wenn er irgendwo mal
geschrieben hätte: „Open Access finde ich gut. Wir sollten
nur mal darüber nachdenken, auf welche Weise und in welchen
Fällen dieser offene Zugang zum Wissen hergestellt werden kann.“
Vielleicht macht es ihm einfach Spaß, den bibliothekarischen
Rebellen zu spielen. Vielleicht drückt er sich absichtlich
missverständlich aus. Sei’s drum. Leser sind klug genug,
dies zu bemerken.
Lassen wir die Strohmänner tanzen
Ich begrüße es sehr, dass Jochum nicht
mehr versucht, den Eindruck zu erwecken, als ginge es um jegliche
Publikation, also auch die von belletristischen oder Sachbuchautoren.
Nein, er schreibt nur mehr von den „Wissenschaftlern“,
die „gezwungen“ werden sollen. Wenn das von
vornherein so gemeint war (d.h. im „Heidelberger Appell“),
dann wird man entweder annehmen müssen, dass die vielen Unterzeichner
des „Heidelberger Appells“, sofern sie keine Wissenschaftler
sind, schlicht aus Solidarität unterzeichnet haben –
diese ganze Prominenz aus Journalismus und literarischem Leben –,
oder dass der „Heidelberger Appell“ so schlecht formuliert
war, dass diese Leute irrtümlich unterzeichnet haben, oder
dass sie eigentlich nur den Teil mit den Google Books unterzeichnen
wollten.
Während dieser Punkt in Jochums neuem Aufsatz
also deutlicher als in manch anderen Veröffentlichungen formuliert
ist, gibt Jochum sich weiterhin keine Mühe bei der Formulierung
der Art des „Zwangs“. Er schreibt, es ginge darum, dass
Wissenschaftler „ihre Publikationen nicht mehr an Verlage
geben und gedruckt in Umlauf setzen“ dürften. Das
hat in der ganzen Diskussion aber noch niemand vorgeschlagen. (In
der Argumentationstheorie nennt man das: „einen Strohmann
aufbauen“.) Halten wir also noch einmal fest, dass es darum
geht, ob Wissenschaftler ihre Ergebnisse auch open
access veröffentlichen. Halten wir weiter fest, dass eine solche
Veröffentlichung die Beteiligung von Verlagen nicht
ausschließt: weder darin, dass diese Texte wissenschaftlicher
Autoren für Geld veröffentlichen, noch darin, dass sie
wissenschaftlichen Autoren bei der Aufbereitung ihrer Texte zur
Open Access-Veröffentlichung behilflich sind. Ich schreibe
das nur so ausdrücklich hin, weil schon hin und wieder zu lesen
war, der von Jochum befürchtete Zwang werde die mittelständische
deutsche Verlagslandschaft bankrott gehen lassen. Warum sollte er?
(Es gibt in diesem Zusammenhang natürlich weitere Überlegungen,
etwa zur Frage, ob eine Open Access-Veröffentlichung eines
Textes im Internet zur Folge hätte, dass die gedruckte Ausgabe
dieses Textes nicht mehr oder weniger gekauft würde. Dies ließe
sich empirisch klären, Interesse an einer empirischen Klärung
habe ich aber bei den Open-Access-Gegnern bisher nicht erkennen
können.)
Das klingt etwas gezwungen
Wird durch ein Open Access-Mandat, d.h. durch ein
von Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen ausgesprochene
Verpflichtung an ihre Angestellten, Open Access zu veröffentlichen,
elementares Recht gebrochen?
Zwei Vorbemerkungen. Erstens: Die Open Access-Bewegung
möchte die rechtliche Stellung von wissenschaftlichen Autoren
im Kontakt mit Verlagen verbessern. Dies nur, um
daran zu erinnern, dass es hier nicht um Open Access als solches
geht, sondern um die Frage eines möglichen Mandats. Die zweite:
Ob ein Mandat erlaubt wäre, ist eine juristische Frage, und
meine Erfahrung mit solchen Fragen ist, dass es nicht genügt,
den Wortlaut des Gesetzes als Philologe zu interpretieren. Man braucht
dafür juristisches Hintergrundwissen, Kenntnis der Rechtsgeschichte
und allerhand mehr. Daher ist für mich klar, dass die Frage,
ob ein solches Mandat rechtens wäre oder nicht, nicht verbindlich
von Jochum oder mir beantwortet werden kann. Wir beide haben nur
unser philologisch geschultes Interpretationsvermögen –
und unsere moralische Intuition. Natürlich könnte einer
von uns beiden auf rechtliche Gutachten oder ähnliches verweisen.
Worauf verweist Jochum, wenn er behauptet, dass die Forderung der
„entgeltfreie[n] Publikation ausschließlich von
Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel“
erarbeitet wurden, gegen die Verfassung verstoße und dass
dies „hinreichend bekannt“ sei? Auf seine eigene
Veröffentlichung in der Frankfurter Rundschau, in dem er eben
dies behauptet, und auf einen Artikel von Volker Rieble, in dem
dieser ebenfalls eben dies behauptet. Nun ist Rieble Jurist, sogar
Arbeitsrechtler, also wird er sich vermutlich auskennen. Auf der
anderen Seite ist er ein von seiner Hochschule alimentierter Wissenschaftler,
also argumentiert er womöglich pro domo. Er sieht eben seine
Münchener Universitätsschriften in Gefahr.
Rieble meint, wie Jochum auch, dass ein Mandat zur
(Zweit!-)Veröffentlichung an bestimmter Stelle die Forschungsfreiheit
einschränke. Diese Feststellung mag juristisch korrekt sein,
obwohl mir nicht einsichtig ist, inwiefern die Verpflichtung, auf
bestimmte Weise zu veröffentlichen, Einfluss haben soll auf
die Wahl der Forschungsthemen und die dabei verwendeten Methoden
(was ich unter Forschungsfreiheit verstehen würde). Tatsächlich
scheint mir die Idee, dass man die Vergabe von öffentlichen
Geldern an bestimmte Verpflichtungen knüpfen kann, intuitiv
einleuchtend. Ich bin überzeugt davon, dass Hochschulen ein
Recht haben, von den von ihnen alimentierten Wissenschaftlern überhaupt
eine Leistung zu verlangen, und das beweist immerhin, dass sie durchaus
ihre Wissenschaftler zu etwas „zwingen“ dürfen.
Was unterscheidet also die Frage der Publikationsmethode davon?
Auch Rieble, der Jurist, führt ein weiteres
Argument an: Forschungsleistungen würden ohnehin „abends
und am Wochenende“ erbracht – was man schon bei Reuß
lesen konnte und was ja in etwa besagen soll: Selbst wenn ihr Open
Access-Befürworter recht hättet, dass öffentliche
Gelder auch Rechte der Öffentlichkeit am Bezahlten zur Folge
haben, erreicht das die Wissenschaftler nicht, da diese ja in ihrer
Freizeit forschen! Dieses Argument, so schwach es ist, zeigt für
mich vor allem eins: das darin enthaltene ‘selbst wenn ihr
recht hättet’ wird deswegen angeführt, weil Rieble,
Reuß, Jochum und Co es für möglich halten, dass
die Open Access-Befürworter darin Recht haben. Nur darum braucht
es überhaupt ein Gegenargument.
Bibliothekare sind Verbrecher?
Ob nun verfassungswidrig oder nicht – rechtliche
Rahmenbedingungen können geändert werden,
und daran zu arbeiten liegt nahe, wenn sie dem Willen der Gesellschaft
nicht mehr entsprechen. Das muss die Gesellschaft verhandeln.
Rechtliche Rahmenbedingungen sollten
geändert werden, wenn sie nicht mehr das sicherstellen, wozu
sie geschaffen wurden. Tatsächlich lässt sich auch dafür
Juristenmeinung anführen; so hat Reto Hilty, den Rieble sicher
aus München kennt, kürzlich in seinem Aufsatz „Renaissance
der Zwangslizenzen im Urheberrecht?“ in Gewerblicher
Rechtsschutz und Urheberrecht (2009) H. 7 festgestellt,
dass die Mechanismen des Urheberrechts „versagen“. Ist
dem so, muss der Gesetzgeber etwas tun. Jochum wünscht sich,
dass „sich auch die Bibliothekare“ bis dahin „an
die geltenden Gesetze [...] halten und den Versuch [...] beenden,
durch das Schaffen von Verwaltungstatsachen ebendiese Gesetze zu
unterminieren“. Das unterstellt, Bibliothekare würden
im Augenblick Gesetze brechen. Tatsächlich
hat Jochum aber nur festgestellt, dass Bibliothekare sich –
mehr oder weniger laut – Gesetzesänderungen wünschen.
Er verwechselt beides absichtlich: eine Frechheit aus dem Lehrbuch
der Provokation. Liebe Kollegen – regt Euch nicht auf. Das
ist doch leicht zu durchschauen.
Beredtes Schweigen?
Naja. Jochum lügt, und ich lüge auch. Ich
habe oben darin gelogen, dass Jochum eigentlich nicht gegen Open
Access ist: Ist er doch. Deswegen gibt er sich auch argumentativ
Mühe, die Open Access-Bewegung madig zu machen. Tatsächlich
geht er sogar auf kritische Argumente ein: es gibt so etwas wie
ein argumentatives Pingpong um die Frage, ob Open Access die Unterstützung
der Wissenschaftler selbst findet.
Reuß und Jochum sagen: Seht unseren „Heidelberger
Appell“! Namentliche Unterzeichner! Das ist mehr Wert als
das Gerede von gesichtslosen Wissenschaftsorganisationen und deren
Funktionären, dass Open Access was Gutes ist!
OA-Befürworter antworten: Wissenschaftsorganisationen
sind doch solche, die von Wissenschaftlern selbst getragen werden.
Das heißt: in ihnen sprechen die Wissenschaftler selbst! Und
außerdem gibt es die Berliner Erklärung zu OA mit viel
mehr namentlichen Unterzeichnern als sie der „Heidelberger
Appell“ vorweisen kann!
Jochum jetzt: Diese Unterzeichner sind keine Wissenschaftler,
sondern bloß Studenten und Bibliothekare! Die Wissenschaftler
schweigen zu Open Access!
Ein Argumentum ex silentio. Jochum
behauptet wirklich, das nachdrückliche Eintreten aller namhaften
deutschen Wissenschaftsorganisationen für Open Access müsse
man geringer gewichten als das Schweigen der Wissenschaftler selbst.
Und dieses erkennt man leicht, scheint er zu denken, weil es nur
einen einzigen autorisierten Vertreter der Wissenschaftler gibt,
den „Deutsche Hochschulverband“ (DHV). Nur was dieser
sagt oder nicht sagt, zählt. Halten wir also erst einmal fest,
dass der DHV zu Open Access nichts sagt. Was bedeutet
dieses „Schweigen“? Ist das, tatsächlich, ein kommunikativer
Akt? Folgern wir aus der Tatsache, dass der DHV sich zu diesem oder
jenem nicht äußert, dass er dagegen ist? Der DHV hat
sich nicht zum Thema Abtreibung geäußert. Klar, er ist
dagegen. Er hat sich nicht zum Thema Atomkraftwerke geäußert.
Muss er wohl dagegen sein. Oh, über den „Heidelberger
Appell“ hat er auch nix gesagt. Na, die Schlussfolgerung ist
ja klar! Jochums Argument „Der DHV hat sich nicht zu Open
Access geäußert: das zeigt, dass die Open-Access-Bewegung
nicht aus der Wissenschaft kommt“, demonstriert ein non sequitur
gleich doppelt. Das erste habe ich oben gezeigt. Das zweite: woher
Open Access kommt, ist eine Frage danach, was gewesen ist, und das
hat wenig damit zu tun, was Leute oder Verbände wie der DHV
heute darüber sagen!
Jochums Horror Picture Show
Einige Begriffe, die Jochum weiters verwendet, geben
zu denken. Exzellenzinitiative, Forschungsförderung, Forschungsevaluation
und Open Access wirft er in einen Topf. Er ist gegen dies alles,
und in seinem Gedankengebilde hat sich all dies, von gesichtslosen
Funktionären entworfen, zusammengefunden, um „bibliometrische
Forschungsüberwachung“ und „Wissenschaft als Kollektivgut“
zu produzieren. Ein Schelm, wer dabei an einen totalitären
Staat mit Autorenkollektiven denkt – Jochum spielt zu gern
auf der Klaviatur der politischen Metaphern. Für diesmal bemüht
er aber noch ein weiteres Bildfeld, wenn er schreibt, dass die Open
Access-Befürworter das „Gedachte“ enteignen wollen.
Mit anderen Worten: die Wissenschaftspolitik will in die Köpfe
der Wissenschaftler eingreifen! Man sieht förmlich die perversen,
lüstern sabbernden Funktionäre, wie sie mit spitzen Nadeln
die zitternden Wissenschaftler trepanieren, um zu sehen, ob in deren
Hirn nicht noch irgendetwas versteckt ist, was dem Kollektiv zugänglich
gemacht werden müsste: ein letzter freier Gedanke!
Das hat Jochum nicht geschrieben? Nein – das
ist freilich nur „Subtext“, den man „mithören“
muss. Argumente habe ich dagegen nicht, denn es ist ja selbst kein
Argument, sondern ein Szenario: emotional gezeichnet, um Gefühle
zu wecken. Mir genügt die Feststellung, dass das Szenario nicht
stimmt!
Emotion statt Argumentation
Das emotionale Bild tritt an die Stelle von Argumenten.
Das liegt vielleicht auch daran, dass Jochum sein Argumentieren
durchaus misslingt. Einerseits behauptet er, dass die Wissenschaftler
gegen Open Access sind, und dass man das an diesen oder jenen Äußerungen
bzw. am Fehlen von Äußerungen erkennen könnte. Andererseits
behauptet er ein paar Absätze weiter, dass „die Wissenschaftsfunktionäre“
den Wissenschaftlern „seit Jahren erfolgreich einreden“,
Open Access sei ein Erfolgsmodell. Was denn nun? Sind Wissenschaftler
gegen Open Access, oder wurden sie einer Gehirnwäsche durch
die Funktionäre unterzogen und sind nun dafür? Oder will
Jochum sagen, Wissenschaftler sind für Open Access, weil ihnen
das eingeredet wurde, haben aber einen Wunsch zweiter Ordnung, dass
diese Zustimmung verschwinden möge?
Der einzige Vorteil eines solchen Konzepts besteht
darin, dass es erlaubt, jegliche Äußerung als Beweis
zu werten. Wer sich gegen Open Access äußert, ist dem
Einreden entkommen, wer sich dafür äußert, gehört
noch zu denen, die auf die Propaganda hereingefallen sind. Das ist
paranoid: durch Fakten nicht zu erschüttern.
Abschließend der Blick auf Jochums Kulturkritik:
Wenn alles Wissen im Netz steht, so Jochum, dann gibt es kein Jenseits
des Netzes mehr, und dem „im Netz gespeicherten Wissen“
seien dann „die realen Gegenstände, von denen es etwas
wissen könnte“, abhanden gekommen. Lieber Herr Jochum,
wenn alles Wissen in Büchern und Texten gespeichert ist, dann
gibt es kein Jenseits des Textes mehr, und den Texten kommt das
Wissen abhanden. Ach, Sie als Leser sind noch jenseits des Textes?
Ja tatsächlich, aber wenn Sie einen Internet-Text lesen, sind
Sie das nicht mehr? Versteh ich nicht. Ich versteh das einfach nicht.
Ich habe das auch schon früher nicht verstanden (Das Mediendesaster
findet nicht statt (BuB 60 (2008), 570-575, hier online: http://www.opus.ub.uni-erlangen.de/opus/volltexte/2008/1000/).
Aber das ist ja nichts Neues.

Joachim Eberhardt ist seit August
2009 stellvertretender Direktor der Lippischen Landesbibliothek
Detmold und betreibt die Website www.jg-eberhardt.de.
|