| Recherchemöglichkeiten
für sehbehinderte und blinde Bibliotheksnutzer und damit verbundene
Problemfelder
von Anna Jessat (info)
Einleitung
| 1 Technische Voraussetzungen
| 2 Die DZB und ihre Recherchemöglichkeiten
| 3 Literaturzugang für
blinde und sehbehinderte Nutzer an ausgewählten wissenschaftlichen
Bibliotheken in Berlin | Computerbedingte
Probleme | Schlussbemerkung
Einleitung
Der vorliegende Artikel versucht einen Einblick
in den Bereich der klientenorientierten Bibliotheksarbeit zu gewähren,
genauer der elektronischen Literatursuche blinder und sehbehinderter
Bibliotheksnutzer.[Fn1]
Bei der Einarbeitung in dieses Thema wurde mir bewusst, dass man
nicht mit den gewohnten „Sichtweisen“ herangehen kann,
um die Probleme und Herausforderungen, die die computerorientierte
Literaturrecherche und die damit verbundene Literaturversorgung
betreffen, zu erfassen.
In den Bibliotheken selbst hängt die erfolgreiche
Literatursuche meist davon ab, ob und wie die Bibliothek mit den
technischen Mitteln, die für blinde und sehbehinderte Bibliotheksnutzer
notwendig sind, ausgestattet ist und ob das Personal ausreichend
geschult ist. Als Ausgangspunkt meiner Betrachtungen werde ich die
Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) in Leipzig und
ihre Angebote, vor allem aber die Recherchemöglichkeiten beschreiben.
Die DZB wurde ab 1991 eine nachgeordnete Einrichtung des Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst, Abteilung Bibliotheken und damit
eine Dienststelle des Freistaates Sachsen und mit dem Jahr 2003
nach einem Kabinettsbeschluss Staatsbetrieb. Alle anderen Blindenbüchereien
in Deutschland werden über Vereine, Stiftungen und Spenden
getragen, was die Frage aufwirft, weshalb nicht alle Blindenbüchereien
staatliche Unterstützung erfahren.[Fn2]
Ebenfalls werden die Ausstattung und Recherchemöglichkeiten
an ausgewählten wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin untersucht.[Fn3]
Dabei beschreibe ich die technischen Mittel, die blinde und sehbehinderte
Nutzer benötigen, um sich mit Hilfe des Computers über
Literatur informieren zu können. Meine Ausführungen werden
hierbei nicht näher auf die Herstellungsverfahren der einzelnen
Medien eingehen, wie z.B. Punktschriftbuch, Hörkassette und
CD-ROM-Einspielung, da es vordergründig um die Betrachtung
der Möglichkeiten und Probleme geht, denen blinde und sehbehinderte
Nutzer bei der Suche nach den für sie geeigneten Informationsmedien
gegenüberstehen.
1 Technische Voraussetzungen für
die Recherche am PC durch blinde Nutzer
Um als blinder Mensch am Computer arbeiten zu können,
müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Da
die visuelle Informationsaufnahme über den Bildschirm nicht
möglich ist, sind Sprache und Tastsinn als Informationsüberträger
nötig.
Im Bereich der Eingabe wird, ebenso wie das
sehende Nutzer tun, die Tastatur genutzt. Zusätzlich existieren
am Rand der einzelnen Tastenreihen Orientierungspunkte, damit der
blinde Nutzer weiß, auf welcher Höhe er sich innerhalb
der Tastatur befindet. Blinde PC-Nutzer sind in ihren Eingaben tastaturabhängig,
d.h. das Arbeiten mit der Maus ist irrelevant, da die anzuklickenden
Punkte für sie nicht sichtbar sind. Alle Befehle werden über
die Tastatur eingegeben. Bei der Ausgabe werden so genannte Screenreader-Programme
verwendet, eine Zusatzsoftware, die beim Anschalten des Computers
aktiviert wird und die die Informationen der grafischen Benutzungsoberfläche
mittels Sprachausgabe hörbar macht und auf die Braillezeile
(Punktschriftleser) lesbar überträgt (OCR-Texterkennung).[Fn4]
Bei der Übertragung mittels Sprachausgabe wird mit
Hilfe einer synthetischen Stimme Zeile für Zeile „vorgelesen“,
was auf dem Bildschirm zu sehen ist. Außerdem wird jeder Tastaturbefehl
und jeder Schritt innerhalb der PC-Programme laut gesprochen, damit
die einzelnen Arbeitsschritte nachvollzogen werden können.
Die Braillezeile (nach der Blindenschrift von
Louis Braille benannt) gibt die Informationen in Form von zu ertastenden
Zeichen wieder. Diese bestehen aus einem System von sechs Punkten,
welche wie die Sechs bei einem Würfel angeordnet sind (zwei
Punkte waagerecht und drei Punkte senkrecht), dem so genannten Sechspunktesystem.
Dadurch können ungefähr 63 Darstellungskombinationen für
Buchstaben, Zahlen und Zeichen tastbar bzw. ablesbar dargestellt
werden. Bei der Braillezeile am PC benötigt man wesentlich
mehr Zeichen. Hier gibt es acht Punkte, d.h., zwei Punkte waagerecht
und vier Punkte senkrecht, wodurch sich mehr Kombinationsmöglichkeiten
ergeben. Elektronische Braillezeilen bestehen aus einer Zeile. Es
gibt Punktschriftleser, auf denen bis zu 80 Zeichen auf einer elektronischen
Braillezeile abgelesen werden können. Bei der kleineren Variante
existieren 40 Zeichen. Optisch sieht man bei einem Satzwechsel einen
Wechsel der Erhöhungen, wie kleine Nadeln, die herausstehen
oder eingezogen sind. Zusätzliche Hilfsmittel sind spezielle
Drucker, die Texte in Blindenschrift ausdrucken können. Auch
Scanner sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Texte, die nicht in Blindenschrift
vorliegen, einzuscannen und so über die Sprachausgabe bzw.
über die Braillezeile zugänglich zu machen.[Fn5]
Durch den Scanner können auf diese Weise auch Bücher genutzt
werden, die nicht in Blindenschrift gedruckt sind.
Sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit,
Texte in Schwarzschrift[Fn6]
über ein spezielles Lesegerät zu vergrößern
oder sie können den Text den Bedürfnissen entsprechend
scannen und am Bildschirm vergrößern.
2 Die DZB und ihre Recherchemöglichkeiten
Die DZB erfüllt mehrere Aufgaben. Zum einen ist
sie eine Bibliothek in der man recherchieren und ausleihen kann,
zum anderen druckt sie als Verlag auch Bücher und verkauft
diese. Die DZB besteht im Wesentlichen aus dem Hörbuch- und
Punktschriftbereich, sowie dem Bereich wissenschaftlicher Literatur
zum Blindenwesen. Dabei druckt sie nicht nur für blinde Leser,
sondern produziert auch Hörbücher für blinde und
sehbehinderte Menschen und in eingeschränktem Umfang auch in
Großschrift für sehbehinderte Leser. Über all diese
Medien existieren Informationsquellen im Internet. Geht man über
die Homepage zu den Katalogen, erhält man die Möglichkeit,
gezielt nach dem gewünschten Medium zu suchen. Dabei wird unterschieden
nach:
- Hörbuchkataloge
- Punktschriftkataloge
- DAISY-Katalog
- Verkaufskataloge
- Abteilung wissenschaftliche Bibliothek (noch ohne Online-Katalog)[Fn7]
Hörbuchkataloge
Das Hörbuch bietet dem Nutzer die Möglichkeit,
Romane, Erzählungen oder auch Sachliteratur zu hören.
Der Bestand umfasst ca. 8.000 Titel auf 130.000 Einzelkassetten,
sowie 1.200 Hörbücher im Daisy-Format
[Fn8]
auf CD-ROM. Die Texte werden im hauseigenen Studio aufgezeichnet
und überwiegend von Schauspielern und Radiomoderatoren gelesen.
Der inhaltliche Umfang der Hörbuchthemen ist den Hörbuchkatalogen
zu entnehmen. Sie sind in Schwarzschrift, in Blindenkurzschrift,
auf Audiokassette und auf CD-ROM erhältlich. Die Kataloge sind
in Blindenkurzschrift[Fn9]
und auf Kassette ausleihbar. Die Hörbuchkataloge können
auch durch Herunterladen im Internet und im Gegensatz zum Punktschriftkatalog
als Online-Katalog genutzt werden.[Fn10]
Die Online-Recherche ist allerdings noch eingeschränkt, da
zwar nach einem Autor, einem Titel, einem Sprecher und einer Kategorie
gesucht werden kann, aber keine Verknüpfung zwischen den vier
Bereichen möglich ist. Lediglich innerhalb eines dieser vier
Suchfelder kann mit „und“ verknüpft werden.[Fn11]
Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Punktschrift-
und dem Hörbuchbereich. Während man im Hörbuchbereich
dank des Online-Kataloges gezielt nach einem Titel oder Autor suchen
kann, ist der Katalog der Punktschriftbücher in diesem Sinne
noch unvollständig. Im Punktschriftbereich sind die Titel in
einer bestimmten Reihenfolge aufgelistet und in diesem Sinne nachlesbar,
jedoch kann keine gezielte Suche stattfinden.
Anzumerken ist, dass die DZB ihre produzierten
Hörbücher nicht verkaufen darf. Denn Verlage, die Schwarzschriftbücher
verlegen, sind der Meinung, dass diese als Hörbücher zum
Teil von ihnen selbst auf dem Markt gebracht wurden und somit im
Buchladen gekauft werden könnten. Das Problem ist nur, dass
die Hörbücher, die im Buchhandel erhältlich sind,
sehr oft in einer gekürzten Fassung erscheinen.[Fn12]
Hinzu kommt, dass ein Hörbuch oft mehrere Audio-CDs oder -kassetten
benötigt, diese jedoch in ihrer Reihenfolge für blinde
Hörer nicht ausreichend gekennzeichnet sind (bei Harry Potter
Teil 4 sind es allein 20 Audio-CDs), was aber für die Handhabung
von großer Bedeutung wäre.
Punktschriftkataloge
Die Punktschriftkataloge geben Auskunft über
das Ausleihangebot von Büchern bzw. Hörmedien in Punktschrift
der DZB. Jedoch ist eine gezielte Online-Recherche nach einem Titel
oder einem Autor wie im Hörbuchkatalog nicht möglich.
Lediglich der Suchbereich, in welchem man die Literatur vermutet,
kann nach Belletristik, Sachliteratur bzw. Kinder- und Jugendliteratur
sowie nach Voll- oder Kurzschrift eingeschränkt werden. Ein
Medium, das nicht im Punktschriftkatalog aufgelistet ist, muss in
einer anderen Blindenbibliothek, z.B. in Marburg, bestellt werden.
Die Ausleihvorgänge der Blindenbücherei
werden über den Postweg abgewickelt (etwa 70 % der Nutzer sind
bundesweit beheimatet und 30 % der Nutzer sind aus Sachsen).Es besteht
eine Vereinbarung mit der Post, dass der Transport von Blindenschriften
und Blindenhörbüchern kostenlos erfolgt.[Fn13]
Bei Büchern in Schwarzschrift übernimmt der Nutzer das
Hin- und die Bibliothek das Rückporto.
DAISY-Katalog
DAISY (Digital Accessible Information System)
ist ein spezielles Navigationssystem für eine bestimmte Form
von Hörbüchern. Auf einer CD-ROM können bis zu 40
Stunden Text für umfangreiche Bücher bzw. für mehrere
kürzere Bücher gespeichert werden. Wenn man bedenkt, dass
herkömmliche Audiokassetten eine durchschnittliche Maximalspieldauer
von 90 Minuten haben, dann ist dieses speziell für den Hörbuchbereich
entwickelte System schon in Hinblick auf die Platzfrage eine Notwendigkeit.
Des Weiteren hat eine DAISY-CD-ROM die Struktur eines Buches bzw.
einer Zeitung in der man „blättern“ kann, d.h.
es gibt mehrere Suchebenen. Diese können je nach Literatur
variieren. So kann der Leser neben dem vollständigen Lesen
bis zur letzten Seite auch im Inhaltsverzeichnis nachschauen oder
innerhalb der Kapitel bzw. Absätze hin- und herspringen, ähnlich
wie bei einem „richtigen“ Buch. Abspielen kann man die
DAISY-CD-ROMs nur über spezielle Abspielgeräte oder mittels
spezieller Abspielsoftware über Computer (DaisyLeser Version
1.1). Dem Nutzer der DZB steht der DAISY-Katalog auf der Homepage
in Form einer ZIP- bzw. HTML-Version der einzelnen Kataloge zur
Verfügung. Dabei ist der Katalog nach Themenbereichen (Belletristik,
Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur) gegliedert und innerhalb
des Belletristikbereiches alphabetisch geordnet. Auch die DAISY-Neuerscheinungen
sind in diesem Teil der Homepage chronologisch nach Monat und Jahr
aufgelistet, beginnend mit dem aktuellsten Zeitraum[Fn14]
.
Ein neues Angebot der DZB ist das DAISY-TV, ein hörbares
Fernsehprogramm mit dem Umfang einer Woche (CD-ROM erscheint wöchentlich
von Samstag bis Freitag). Es umfasst 32 Fernsehsender auf einer
CD-ROM mit einer Abspieldauer von 60 Stunden. Der Abonnent kann
hier in drei Ebenen suchen: Tagesauswahl, Tageszeitauswahl und Senderauswahl.
Interessant ist, dass durch das „Blättern“ in den
DAISY-Medien eine Suche innerhalb des Mediums selbst stattfindet,
was ein Sehender, wenn er z.B. Sachliteratur durchblättert,
ganz selbstverständlich und automatisch macht, ohne sich dessen
bewusst zu sein.
Verkaufskataloge
Bei den Verkaufskatalogen ist anzumerken, dass
lediglich die Punktschriften durch die DZB verkauft werden, da sie
nach Meinung der Verlage nur auf eine bestimmte Nutzergruppe zugeschnitten
sind und somit für den Verlag keine anderen potenziellen Kunden
verloren gehen können. Bei den Hörbüchern verhält
es sich anders. Sie wären auch für nicht blinde Nutzer
zugänglich. Deshalb dürfen diese Medien nicht durch die
DZB verkauft werden und sind nur ausleihbar.[Fn15]
Das Angebot erwerbbarer Punktdruckmedien umfasst 2.000 Titel, außerdem
eine kleine Auswahl an Literatur in Großdruck für Sehbehinderte.
Verkaufskataloge sind in Schwarzschrift, Blindenschrift und auf
Diskette erhältlich. Ein Verzeichnis von Großdruckbüchern
ist ebenfalls kostenlos erhältlich.
Entweder leiht man die Kataloge in der Bibliothek,
oder man kann sie sich als PDF- bzw. TXT-Datei herunterladen. Die
Kataloge sind chronologisch geordnet. Innerhalb des jeweiligen Jahreskataloges
sind die Titel bzw. Autoren alphabetisch aufgelistet mit dem Verlag,
dem Ort, dem Jahr, dem Preis, der BNV (Buch-Nummer–Verkauf)
und einem Abstract. Im Bereich der Verlagskataloge kann man sich
auch über den Kauf von Zeitschriften und besonderen Editionsformen
(Taschenkalender in Groß- und Blindenschrift, ein Europaatlas
etc.) informieren, d.h. durch Anklicken der einzelnen Angebote erhält
sind Nutzer Auskunft über die Entstehung, den Inhalt, den Preis
und die Lieferbedingungen. Zusätzlich ist das Medium als Foto
abgebildet (wahrscheinlich auch als Information für sehgeschädigte
Personen und für nicht blinde Angehörige gedacht).[Fn16]
Zu erwähnen ist ebenfalls das Zeitschriftenangebot
der DZB. Neben 17 verschiedenen Zeitschriften, von denen die DZB
15 selbst herausgibt, werden zwei Zeitschriften zusätzlich
online angeboten: die „DZB-Nachrichten“ und die „Leipziger
Bücherliste“. Beide erscheinen in zweimonatigem Rhythmus.[Fn17]
2.1 Die Wissenschaftliche Bibliothek
des Blindenwesens (WBB)
Die wissenschaftliche Bibliothek der DZB verleiht
wissenschaftliche Sachliteratur zum Thema Blindheit. Sie ist auch
für sehende Nutzer, die sich aus beruflichem oder privatem
Interesse für diesen Bereich interessieren, gedacht. Die zur
Verfügung stehende Literatur umfasst verschiedenste Themenbereiche
des Blindenwesens: Das Spektrum reicht von Blindenpädagogik;
der Geschichte des Blindenwesens über Literatur, die Blindheit
zum Gegenstand hat; Computernutzungsbüchern für Blinde
bis hin zu Biografien blinder Berühmtheiten. Der Bestand dieser
Abteilung umfasst ca. 34.800 Monographien, 500 Periodika, 50 Videos,
70 laufende Zeitschriften mit internationalem Bestand sowie eine
Sondersammlung historischer Reliefkarten und Blindenschriftbüchern.
Für historische Bestände ist die wissenschaftliche Bibliothek
eine Präsenzbibliothek. Die Bestände können in einem
Lesezimmer vor Ort eingesehen werden oder sind gegen eine Gebühr
als Kopie erhältlich. Momentan erfolgt die Recherche auf Anfrage
(z.B. telefonisch), da eine Online-Recherche nur vom hauseigenen
PC möglich ist. Zu den Leistungen der WBB gehören Literaturrecherche
und Literaturlisten bzw. -bibliografien. So erhält man eine
Schlagwortliste bzw. fachliche Empfehlungen durch das Personal.
Ein Online-Zugang für die eigenständige Suche ist zwar
wünschenswert, derzeit aber noch nicht verwirklicht.[Fn18]
3 Literaturzugang sehbehinderter und
blinder Bibliotheksnutzer am Beispiel ausgewählter wissenschaftlicher
Bibliotheken in Berlin
Selbst Studentin an der Humboldt-Universität
interessierte mich, welche Recherchemöglichkeiten für
blinde bzw. sehbehinderte Bibliotheksnutzer in den Universitätsbibliotheken
Berlins gegeben sind. So begab ich mich auf das jeweilige Untersuchungsfeld
und kann vorab festhalten, dass ein technischer Zugang nicht automatisch
einen barrierefreien Zugang zu allen Daten bedeutet.
Universitätsbibliothek der Freien Universität
Berlin
In der Universitätsbibliothek der Freien Universität
Berlin (FU) stehen blinden und sehbehinderten Nutzern im Lesesaal
zwei Arbeitsplätze für die OPAC-Recherche zur Verfügung
(FU-OPAC, HU-OPAC, TU-OPAC, Stabi-OPAC). Theoretisch kann in allen
Katalogen, die auch sehenden Nutzern bei ihrer Suche am PC zur Verfügung
stehen, gesucht werden. Aber auch hier hängt der Zugang von
der Barrierefreiheit der einzelnen Webseiten ab. Dieses Angebot
nutzen gegenwärtig 10-12 Studierende. Zurzeit wird einer der
beiden Arbeitsplätze nicht genutzt und der zweite wird gerade
mit neuer Technik ausgestattet.
Es wird mit dem Betriebssystem Windows 98 bzw. NT
gearbeitet; die zur Verfügung gestellte Technik umfasst Screenreader,
Braillezeile, Schriftvergrößerungssoftware, einen Scanner
und einen Punkt- und Schwarzschriftdrucker. In der Fachbereichsbibliothek
Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik und Psychologie befindet sich
ein Echtfarben-Bildschirmlesegerät, das mittels PC-Monitorkabel
an ein Notebook bzw. PC angeschlossen werden kann. Für sehbehinderte
Nutzer gibt es in den Räumen der Zentraleinrichtung für
Datenverarbeitung vier große Monitore, auf denen stark vergrößert
werden kann, und die frei zu Recherchezwecken genutzt werden können.
Die technische Ausstattung wird von der „Servicestelle
für blinde und sehbehinderte Studierende an der FU Berlin“
gestellt, einem Dienstleistungsangebot des Referats Lehre, Studium
und Weiterbildung der Universität. Die Servicestelle hilft
außerdem bei der Recherchearbeit und bietet eine technische
Einweisung an, was für die reibungslose Handhabung sehr wichtig
ist.[Fn19]
Außerdem können benötigte Texte vergrößert
und in Blindenschrift oder auf CD-ROM umgewandelt werden.[Fn20]
Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität
zu Berlin
An der Humboldt-Universität zu Berlin (HU)
gibt es drei Anlaufstellen für sehbehinderte bzw. blinde Studierende.
In der Zentralbibliothek für Naturwissenschaften im Erwin-Schrödinger-Zentrum
in Berlin Adlershof ist ein Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz
mit entsprechender Textsoftware, Scanner, Braillezeile, Bildschirm
und Punktschriftdrucker eingerichtet. Für die technische Einführung
und Benutzung selbst gibt es keinen spezialisierten Ansprechpartner.
Um mit der Handhabung zurechtzukommen, könnte man sich höchstens
mit den beiden zurzeit dort studierenden blinden Studenten in Verbindung
setzen.[Fn21]
Über den Arbeitsplatz ist der Zugang zum OPAC der HU und zum
Internet möglich. Bei entsprechender Anmeldung kann eine eigene
Konfiguration für den jeweiligen Nutzer mit eigenem Code eingerichtet
werden. Das Thema der Barrierefreiheit wurde in der vergangenen
Zeit in einigen Veranstaltungen thematisiert und man ist bemüht,
die Webseiten der HU nutzergerechter zu gestalten.
Eine weitere Möglichkeit bietet sich im
Fachbereich Blinden- und Sehbehindertenpädagogik am Institut
für Rehabilitationswissenschaften. Dort gibt es einen speziell
eingerichteten Arbeitsplatz, an dem die Studenten im Unterricht
Kenntnisse im Bereich der Blinden- und Sehbehindertennutzung von
PCs und den dazugehörigen Arbeitsmitteln erwerben. Derselbe
Arbeitsplatz kann gleichzeitig außerhalb des Unterrichts zur
Recherche genutzt werden. Es können Schwarzschrifttexte eingelesen
und in Punktschrift konvertiert werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit,
Texte mittels einer speziellen Vergrößerungssoftware
für sehbehinderte Studierende lesbar zu machen.[Fn22]
In der Zweigbibliothek Sozialwissenschaften gibt es
einen Raum mit zwei Arbeitstischen, da in diesem Bereich zwei sehbehinderte
Nutzer studieren. Die Recherche selbst erfolgt in der Bibliothek
mit Hilfe des Personals.
In der Zentralbibliothek gibt es keine technischen
Hilfsmittel, da sie als Zwischenlösung dient, bis das neue
Gebäude fertig gestellt ist. Jedoch ist ein Extra-Arbeitsraum
in der Nähe der Personalräume vorhanden, der für
Rollstuhlfahrer gut zugänglich ist, um gegebenenfalls bei der
Literatursuche bzw. -beschaffung behilflich zu sein.[Fn23]
Mit dem PC-Platz für blinde und sehbehinderte
Studierende des Instituts für Rehabilitationswissenschaften,
der barrierefrei zu nutzen ist, habe ich gemeinsam mit einer blinden
Studentin den OPAC der Universitätsbibliothek auf seine Barrierefreiheit
getestet. Auf der Homepage dieser Bibliothek angelangt, kommt man
mittels Sprachausgabe zwar zum Suchfeld, aber ab Sucheingabe und
Titelanzeige ist weder eine Stimmausgabe noch eine Ausgabe über
die Braillezeile verfügbar. Folglich kann die richtige Schreibweise
nicht kontrolliert werden und es ist nicht nachvollziehbar, ob ein
Treffererfolg vorliegt oder nicht.
Anschließend haben wir die Homepage der Universitätsbibliothek
der FU getestet. Dort funktionieren die Sprachausgabe und die Ausgabe
über Braillezeile in allen Ebenen, wie z.B. die Eingabeanzeige
mit Suchfeld und Trefferliste. Allerdings gelangt man nur durch
einen Befehl mittels der Braillezeile in das Suchfeld. Dadurch nimmt
der Suchprozess viel Zeit in Anspruch, da man die einzelnen Suchfeldern
erst dann nutzen kann, wenn sie vorgelesen werden und auch bei der
Trefferanzeige zusätzlich die gesamte Bildschirmseite (Menüleiste,
darüber stehendes Eingabefeld etc.) vorgelesen wird.
Die Zugänglichkeit der Bibliotheks-Webseiten
hängt auch vom jeweiligen Arbeitsplatz und der vorhandenen
Screenreader-Software ab. Eine einheitliche Zugangslösung für
die Online-Recherche ist schwer zu finden, da die PC-Arbeitsplätze
der einzelnen blinden Nutzer und
Bibliotheken verschiedene Spezialsoftware benutzen.
Zum Teil wird die Screenreader-Software auch von den Krankenkassen
vorgeschrieben.
Die blinden Studierenden müssen Recherchehilfen
bzw. Lesehilfen selbst bezahlen, wodurch eine zusätzliche finanzielle
Belastung entsteht. Da einige Scanner und Screenreader diejenigen
Bücher nicht erfassen können, die in Spalten geschrieben
sind, müssen die Informationen personell aufgelesen werden.
Theoretisch kann man beim Studentenwerk eine Vorleseassistenz beantragen.
Da die Genehmigung jedoch nur bis zu einem Einkommen von €
569 (!) erteilt wird, sind die Chancen sehr gering.
Volkswagen-Universitätsbibliothek der
Technischen Universität und der Universität der Künste
Im Bibliotheksbereich der Technischen Universität
Berlin (TU) gibt es das Projekt „Serviceleistungen für
behinderte Studierende“, dessen Räumlichkeit sich in
der Volkswagen-Universitätsbibliothek befindet. Dieses Projekt
richtet sich nicht ausschließlich an sehbehinderte und blinde
Studierende, sondern soll Studierenden der TU und Universität
der Künste (UdK) mit körperlichen Behinderungen verschiedenster
Art bei der Benutzung der Bibliothek unterstützen. Gegründet
wurde das Projekt in den 1990er Jahren auf Grund der schweren Zugänglichkeit
der Fakultätsbibliotheken für Rollstuhlfahrer (was auch
an der Humboldt-Universität in einigen Fakultäten der
Fall ist). Zwei studentische Hilfskräfte nehmen Rechercheanfragen
und Ausleihwünsche entgegen; teils kommen gezielte Bestellwünsche.
Meist geschieht dies über den E-Mail-Verkehr, aber auch telefonisch
oder persönlich. Auch wird für Nutzer, die Probleme bei
der Recherche haben, die relevante Literatur ermittelt. Ebenso erfolgt
eine Rückmeldung, wann die Medien zur Verfügung stehen
bzw. abgeholt werden können.[Fn24]
Den Studierenden steht im Projektraum ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung.
Dabei ist die Unterstützung nicht in Form von Sprachausgabe
und Vergrößerungsgerät angelegt, sondern für
sehbehinderte Studenten gibt es einen Arbeitsplatz mit großem
Monitor.[Fn25]
Das Projekt betreut 26 Studenten, von denen ca. acht Studierende
die Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen. Diese Anzahl
schwankt jedoch von Semester zu Semester.
Bei der Recherche und Ausleihe von Büchern
wird ebenso geholfen. Zu diesem Zweck gibt es zwei hausinterne Ausweise
für die Mitarbeiter des Projektes, auf die man die Medien drei
Monate ausleihen kann. Inzwischen existiert die Regelung, dass betroffene
Studierende selbst mittels ihres Bibliotheksausweises die Möglichkeit
haben, drei Monate auszuleihen. Auch Bücher des Präsenzbestandes
der Bibliothek können zum Kopieren geholt werden. Im Projektraum
befindet sich ein Kopierer, durch welchen die Kopien vergrößert
werden können. Das Kopieren ist kostenlos. Eine weitere Leistung
ist das kapitelweise Aufsprechen von Buchinhalten auf Kassetten.
Auch dies geschieht kostenlos. Dabei handelt es sich um eine Art
Anlesen und bezieht sich nicht auf ganze Bücher. Über
das Projekt wird auch die Fernleihe (kostenlos) in Anspruch genommen,
was den Suchraum nach relevanten Medien erweitert. Leihende Bibliotheken
sind z.B. die Staatsbibliothek zu Berlin PK, die UB der FU, die
UB der HU und innerhalb des VÖBB.[Fn26]
4 Computerbedingte Probleme bei der Suche
nach relevanten Informationen
Wichtig erscheint mir, sich bewusst zu machen, dass
sich die moderne Computer-Software und die damit verbundenen Benutzeroberflächen
für blinde Nutzer bei Weitem nicht so schnell erschließen
wie für sehende Nutzer. Während man sich „sehend“
durch die verschiedenen Vorgänge klicken kann, muss sich ein
Blinder mit seinem Screenreader und dessen Funktionen vertraut machen,
um alle weiteren Schritte im PC-Bereich ausführen zu können.
Selbst dann kann der Screenreader nicht jede Software für den
blinden Benutzer gebrauchsfähig machen. Sind die Vorlagen schlecht
gedruckt bzw. gescannt, können Probleme bei der Texterkennung
und dementsprechend bei der Textausgabe auftreten. Auch aufwendig
gestaltete Vorlagen z.B. mit Bilddaten sind so für ein Texterkennungsprogramm
nicht zu bewältigen. Blinde Nutzer sind in diesem Fall bei
ihren Recherchen auf Bildbeschreibungen angewiesen, da sonst vorhandene
„Bildinformationen“ nicht nutzbar bzw. nachvollziehbar
sind.
Die zunehmende Orientierung auf den Einsatz
der Maus und die grafische Benutzeroberfläche stellen ein großes
Problem dar. Da ein blinder PC-Nutzer tastaturorientiert arbeitet,
kommt für ihn nur ein Programm in Frage, was eine Tastaturbedienung
ermöglicht. Bei der Anwendungssoftware MS Windows 95/98 oder
NT ist beides möglich, sowohl die für Sehende sicher relevantere
Nutzung der grafischen Menüleiste, als auch die tastaturgesteuerte
Benutzung. Viele Softwareprogramme sind trotz Screenreader auf Grund
der dargelegten Benutzungshindernisse nicht selbstständig nutzbar.
Möchte man zum Beispiel ein Telefonbuch auf CD-ROM kaufen,
so sind von ca. 20 Anbietern nur zwei Anbieter ohne Fremdhilfe nutzbar.[Fn27]
Generell ist festzustellen, dass ein blinder
Nutzer wesentlich mehr Zeit benötigt, um herauszufinden, ob
die auf einer Webseite befindliche Information relevant für
ihn ist oder nicht. Die Seite wird Zeile für Zeile und Bereich
für Bereich gelesen, während ein Sehender die Seite zunächst
in ihrer Aufteilung „überfliegen“ kann, um festzustellen
inwieweit die gesuchte Information vorhanden ist oder nicht. Eine
weitere Schwierigkeit besteht auch innerhalb der Deutschen Blindenbibliothek,
in Bezug auf die Software. Es gibt keine handelsübliche Bibliothekssoftware
für Blindenbüchereien. Würde man z.B. ein Buch in
der DZB katalogisieren, so könnte es z.B. zwölf Punktschriftbände
umfassen, was mit normaler Bibliothekssoftware sicherlich schwierig
zu erfassen wäre, da es sich eben nicht um ein Sammelwerk handelt,
sondern um (im eigentlichen Sinne) ein Buch. Daher wäre eine
auf diese besonderen Katalogisierungsbedingungen abgestimmte Software
nötig.[Fn28]
Schlussbemerkung
Zusammenfassend ist zu sagen, dass im Bereich der
Schwarzschriftbibliotheken die Suche nach den Medien stark von der
Gestaltung der jeweiligen Internetseite abhängt. Während
durch grafische Benutzungsmöglichkeiten mittels der Maus für
den Sehenden die Nutzung zunehmend, teils z.B. durch bildliche Darstellungen
der Funktion, vereinfacht werden soll, wird die Benutzbarkeit für
blinde Menschen folglich immer schwerer. Dies muss für den
Betreffenden frustrierend sein, da der Rechercheerfolg trotz vorhandener
Technik von der Gestaltung der Webseiten abhängig ist und es
passieren kann, dass der Zugang zu Informationen verschlossen bleibt,
was eine zusätzliche Ausgrenzung bedeutet.
Bei Nicht-Blindenbibliotheken ist die selbstständige
Recherche ebenfalls stark von den technischen Hilfsmitteln abhängig.
Eine Schulung des Bibliothekspersonals bzw. eines fachkundigen Ansprechpartners
ist daher sehr wichtig, da jeder Sehbehinderten- bzw. Blindenarbeitsplatz
unterschiedlich funktioniert und eine Bibliothek den Zweck zur Recherche
erfüllen und ein zusätzlicher Zeitaufwand mit dem Vertrautmachen
des Systems vermieden werden soll.[Fn29]
Sind keine speziellen technischen Hilfsmittel vorhanden, ist die
Suche nach relevanter Literatur stark vom Fachwissen des Bibliothekspersonals
abhängig.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
vom April 2002 beinhaltet als Zielsetzung im Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) § 1, dass eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben der
Gesellschaft gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung
ermöglicht werden soll.[Fn30]
Paragraph § 4 über die Barrierefreiheit bezieht
sich in seinen Ausführungen nicht nur auf bauliche Anlagen
und Verkehrsmittel, sondern auch auf Systeme der Informationsverarbeitung.
Sind die für die PC-Recherche genutzten Bibliotheksdatenbanken
(OPAC, Portal usw.) nicht auch Systeme dieser Art?
Dadurch, dass nicht alle Daten barrierefrei nutzbar
sind, ist keine gleichberechtigte Mediensuche gewährleistet.
Öffentliche Träger sind durch das Gleichstellungsgesetz
angehalten, nicht nur Amtsschreiben in der für blinde und sehbehinderte
Menschen gerechten Form zu gestalten, sondern auch ihre Internetauftritte
und -angebote. Somit sind auch Bibliotheken aufgefordert, die von
ihnen ins Netz gestellten Informationen in einer angemessenen Form
zugänglich zu machen.
Informationen sollten für jeden zugänglich
sein – nicht nur, wenn man uneingeschränkt sehen kann.
Da die Blindenbüchereien nicht alle z.B. neu erschienenen oder
wissenschaftlichen Medien bereitstellen können, erscheint mir
ein freier Zugang zu den Schwarzschriftmedien zunehmend wichtiger.
Denn dadurch, dass Schwarzschriftbücher gescannt und bearbeitet
werden können, sind sie als Informationsmedium für blinde
bzw. sehbehinderte Nutzer genauso relevant und sollten daher uneingeschränkt
und vor allem selbstständig recherchierbar bzw. nutzbar sein[Fn31].
Fußnoten
[Fn 1]
Menschen mit Seheinschränkungen und die für sie angefertigten
großformatigen Drucke werde ich nicht extra behandeln, da
einige Handhabungen für sie genauso relevant sind. Ich denke,
dass es auf den Grad der Seheinschränkung ankommt. (zurück)
[Fn
2]
Es gibt deutschlandweit ca. 12
Hörbüchereien und 7 Punktschriftverlage und -büchereien
z.B. nahe der DZB: Berliner Hörbücherei für Zivil-
und Kriegsblinde e.V., Deutsche Blinden-Bibliothek in der Deutschen
Blindenstudienanstalt e.V. Marburg, Westdeutsche Blindenhörbücherei
e.V. (zurück)
[Fn
3]
Natürlich zeigen diese Beispiele nur einen kleinen Ausschnitt
und können zu keiner verallgemeinerten Aussage führen.
(zurück)
[Fn
4]
vgl. Gespräch mit Dr. Thomas
Kahlisch u. Ulrich Jander im 12/05. (zurück)
[Fn
5]
Ein Beispiel für die Notwendigkeit dieser technischen Zusatzmittel
ist z.B. das Lesen von Behördenpost, Fachbüchern oder
Beipackzetteln. Wenn nicht ein sehendes Mitglied in der Familie
vorlesen könnte, käme man nicht an die Inhalte. Im Hilfsmittelkatalog
der Krankenkassen stehen u.a. auch die Pflichtleistungen, die von
der jeweiligen Krankenkasse gegenüber ihren blinden bzw. sehbehinderten
Mitgliedern zu tragen wären. Die Leistungen beinhalten: ein
Vorlesegerät (Hörbücher), Rechner, Screenreader,
Lautsprecher, Scanner und eine Braillezeile mit 40 Zeichen, da eine
80 Zeichen-Zeile in der Anschaffung viel teurer wäre (14.000
Euro). Die Genehmigung von Seiten der Krankenkassen ist oft mit
Schwierigkeiten verbunden und zum Teil nur durch Einklagen möglich..
(zurück)
[Fn
6]
Das Wort „Schwarzschrift“ beschreibt im Bereich der
Blindenbibliotheken die Schrift für Sehende, zur Unterscheidung
gegenüber der mit dem Tastsinn aufzunehmenden Blindenschrift,
zu der u.a. die weit verbreitete Punktschrift von Louis Braille
gehört. Das Wort „Schwarzschrift“ wird in diesem
Sinne in vorliegendem Aufsatz verwandt. (zurück)
[Fn
7]
Die verschiedenen Kataloge können
als ZIP-Datei, PDF-Datei, teilweise auch als TXT-Datei heruntergeladen
werden. Auch die entsprechenden Bestellformulare sind auf der Homepage
erhältlich. (zurück)
[Fn
8]
DAISY: Digital Accessible Information
System (zurück)
[Fn
9]
Die Blindenkurzschrift ist mit der Stenografie vergleichbar. Es
sind 95 % der Literatur im Blindenbereich in Kurzschrift gedruckt,
da dies viel Platz spart. Dabei ist eine einheitliche Blindenkurzschrift
zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz festgelegt
worden.(zurück)
[Fn
10]
vgl. www.dzb.de
(15.12.05). (zurück)
[Fn
11]
Gespräch mit Ulrich Jander
12/05. (zurück)
[Fn12]
Auch sehende Nutzer könnten an der ungekürzten Hörvariante
Interesse haben. (zurück)
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13]
Gespräch mit Susanne Siems
im 01/06 - Die Gefahr besteht darin, dass die Privatisierung der
Post eine
Gebührenerhebung durch die Privatanbieter zur Folge haben könnte,
was für den Leihverkehr katastrophal wäre
(zurück)
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14]
www.dzb.de
und Gespräch mit Dr. Thomas Kahlisch
im 12/05 (zurück)
[Fn
15]
Gespräch mit Ulrich
Jander im 12/05. (zurück)
[Fn
16]
www.dzb.de (15.12.05). (zurück)
[Fn
17]
Ebd. Die anderen Zeitschriften
erscheinen wöchentlich, monatlich und auch quartalsweise. Manche
erscheinen nur als Kassette, andere als Kassette und Heft in Blindenschrift
und in Schwarzschrift oder auch als DAISY-CD. Die DZB- Nachrichten
erscheinen in allen vier Varianten, die Leipziger Bücherliste
in drei Varianten ohne DAISY-CD. Alle Zeitschriften sind auf der
Internetseite der DZB mit ihren Preisen und der jeweiligen Medienform
aufgelistet. (zurück)
[Fn
18]
Gespräch mit Susanne
Siems im 01/06 (zurück)
[Fn
19]
Gespräch mit Hr. Bayer
im 01/06. (zurück)
[Fn
20]
Gespräch mit Hr. Schwersky
01/06 – Die Bestände der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer
Kulturbesitz (SBB PK) können durch unbürokratisches Ausleihen
zur FU über diese Arbeitsplätze mitgenutzt werden. (zurück)
[Fn
21]
Kritisch anzumerken ist,
dass mir eine technische Einführung durch geschultes Fachpersonal
wichtig erscheint, denn auch die beiden blinden Studierenden haben
wahrscheinlich technische Fragen und Probleme, die sie selbst nicht
beantworten können. (zurück)
[Fn
22]
Neben dem Computerkabinett kann über das „Low-Vision-Labor“
ein besonders hohes Tastrelief durch eine Tiefziehpresse erstellt
werden. Es werden dort auch optische Lesehilfen und spezielle Lehr-und
Lernmittel gesammelt. (zurück)
[Fn
23]
Auskunft Fr. Andrassy im
01/06. (zurück)
[Fn
24]
Z.B. müssen Studierende
mit Bewegungseinschränkungen/ Rollstuhlfahrer oft gut planen,
da sie Fahrdienste in Anspruch nehmen, die sie zu bestimmten Zeiten
abholen oder bringen. (zurück)
[Fn
25]
Die Ausstattung orientiert
sich stark am Nutzer. In diesem Fall handelt es sich um sehbehinderte
Studierende. Es gab erst einmal eine Anfrage von einem blinden Studenten
der UdK. Würde eine blindengerechte Ausstattung aufgrund eines
regelmäßigen blinden Nutzers nötig, könnte
dies mit der Verwaltung abgestimmt werden. (zurück)
[Fn
26]
Gespräch mit Fr. Metten
im 01/06 (zurück)
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27]
Als Alternative steht sehbehinderten
Computernutzern Linux als modernes Betriebssystem zur Verfügung,
allerdings darf man, um es installieren und bedienen zu können,
kein Anfänger sein. (zurück)
[Fn
28]
Gespräch
mit Ulrich Jander im 12/05(zurück)
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29]
Es gibt verschiedene Anbieter für Blindenspezialsoftware, daher
kann es eben passieren, dass man in der Bibliothek einem völlig
anderen Programm gegenübersteht, als dem zu Hause Gebräuchlichen.
. (zurück)
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30]
BGG, S. 2 ff. (zurück)
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31]
Bibliothek 2007, S. 10ff. – „[...] Damit tragen Bibliotheken
zur Erfüllung des Grundrechts auf freien Zugang zur Information
und zur Chancengleichheit bei. [...]“ - Dies meint hoffentlich
alle Benutzergruppen, da ein freier Informationszugang wichtig ist,
um am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können.
(zurück)
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