LIBREAS PODCAST #10
Interview mit Dr. Eric Steinhauer
Maxi Kindling, Sandra Lechelt (Interview, Transliteration)
Sprache/Language: Deutsch
Spieldauer/Running Time: 28 min 32sec
Datei/File: mp3/26,1 mb
Bitrate: 128 kBit/s
Aufnahmedatum/Recorded: 18. November 2008
Veröffentlicht/Published: 22. Dezember 2008
Über: Open Access, Hochschulrecht, Digitale Pflichtabgabe
[00:11]
LIBREAS: Liebe Zuhörerinnen
und Zuhörer, herzlich willkommen zur 10. Ausgabe des LIBREAS-Podcast.
Heute soll es uns um Open Access und die Verankerung im Hochschulrecht
gehen. Dazu sitzt bei uns – das sind Sandra Lechelt und Maxi
Kindling – der Rechtsexperte Dr. Eric Steinhauer, stellvertretender
Direktor der Universitätsbibliothek Magdeburg. Herzlich Willkommen!
Eric Steinhauer: Danke, herzlich Willkommen!
[00:31]
LIBREAS: Wo
besitzt Open Access in der Hochschule eigentlich Relevanz?
[00:34] Eric
Steinhauer: Open Access in der Hochschule ist im Wesentlichen
in zwei großen Bereichen Thema. Einmal bei den Bereichen der
wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Lehrenden und Forschenden
an der Hochschule, hier vor allen Dingen bei wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen.
Da ist ja auch das Thema Zeitschriftenkrise, womit Open Access auch
eine sehr starke Dynamik bekommen hat. Ein zweiter großer Bereich
ist der Bereich der Studienarbeiten. Der ist in der Diskussion derzeit
noch nicht so drin, aber Bachelorarbeiten, insbesondere aber auch
Masterarbeiten, Staatsexamensarbeiten, Magisterarbeiten haben durchaus
das Niveau und das Potenzial, dass sie publiziert werden können.
Auf der Schnittmenge zwischen diesen beiden Arten, also wissenschaftliche
Veröffentlichung im engeren Sinne einerseits und Studienprüfungsarbeiten
andererseits, stehen die Dissertationen. Dissertationen sind, von
ihrem Verständnis her, selbstständige wissenschaftliche
Arbeiten, das steht außer Frage. Sie sind aber zugleich auch
Arbeiten, die einer bestimmten Prüfungsordnung genügen müssen.
Und diese Prüfungsordnung sieht auch Vorschriften vor, die das
Publizieren dieser Arbeiten regeln. Das kann ein Ansatzpunkt sein,
nämlich hier auch einmal Open Access einmal zu thematisieren.
[01:41]
LIBREAS: Wie verhält sich
denn in den verschiedenen Bereichen jetzt eine Open Access-Publikation
zur gleichzeitigen Verlagspublikation?
[01:48]
Eric Steinhauer: Grundsätzlich ist das
gar kein Problem. Wenn ich einen Text schreibe, habe ich als Urheber
sämtliche Nutzungsrechte und Verwertungsrechte an diesem Text.
Das heißt, ich als Urheber, als studentischer, als wissenschaftlicher
Autor, bestimme, wer meinen Text publiziert. Wenn ich den Text Open
Access publiziere, mache ich das in der Regel mit einer Lizenz und
über die Lizenz kann ich eben festlegen, was man an diesem Text
noch sonstwie machen kann. Und ich kann selbstverständlich auch
einem Verleger ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen, dass
er eine Buchpublikation macht oder eben einen Zeitschriftenaufsatz
druckt. Die Frage ist nur, ob der Verleger dazu bereit ist, wenn der
Text anderweitig öffentlich zur Verfügung steht, eben nicht
exklusiv im Verlag kostenpflichtig bezogen wird.
[02:35]
LIBREAS: Momentan wird in Deutschland
auch sehr viel diskutiert darüber, ob man Wissenschaftler dazu
verpflichten kann, ihre Publikationen open access auf Hochschulservern
zur Verfügung zu stellen. Wie würden Sie die gegenwärtige
Diskussion einschätzen?
[02:46]
Eric Steinhauer: Also im Bereich Wissenschaft
denke ich, muss man das sehr differenziert sehen. Was ist Wissenschaft?
Wer ist Wissenschaftler? Wir haben sehr viele Fachkulturen mit unterschiedlichen
Gepflogenheiten zu publizieren. Und in diesen unterschiedlichen Gepflogenheiten
kann man eine pauschale Open Access-Verpflichtung nur sehr sehr schwer
implementieren. Dann gibt es etwas, was in meinen Augen sehr wichtig
ist, das ist das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Und das Grundrecht
der Wissenschaftsfreiheit schützt ja auch den Prozess des wissenschaftlichen
Publizierens. Ganz wesentlich für dieses Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit
ist das Selbstbestimmungsrecht der Wissenschaft. Dass also die Wissenschaft
selbst entscheidet, sich selbst organisiert, wie sie ihre Prozesse
strukturiert und wie sie ihre Prozesse macht. Deswegen denke ich,
sollten die Wissenschaftler selber entscheiden, ob sie Open Access
publizieren und wie sie open access publizieren. Was man vielleicht
von gesetzgeberischer Seite hier machen sollte ist, dass man diese
Entscheidung auch wirklich tatsächlich ermöglicht. Wenn
Publikationsbedingungen durch Verlage so gestellt werden, dass der
Wissenschaftler praktisch keine Möglichkeit hat, sich für
oder gegen Open Access zu entscheiden, dann ist hier der durch die
Wissenschaftsfreiheit eigentlich geschützte Entscheidungsbereich
in meinen Augen nicht mehr gewährleistet. Und hier sollte der
Gesetzgeber vielleicht einmal tätig werden durch ein Zweitveröffentlichungsrecht,
wie es ja schon im zweiten Korb für Paragraph 38 Urheberrechtsgesetz
diskutiert worden ist. So kann der Wissenschaftler dann nach einer
bestimmten Frist selbst entscheiden, es ist seine Entscheidung, ob
er Open Access publiziert oder nicht Open Access publiziert. Das würde
ich erst einmal im Grundsatz so zur Verpflichtung und zu Open Access
sagen.
Differenziert kann man das noch sehen, wenn es um bestimmte
Forschungen geht, für die ganz speziell Gelder bereit gestellt
werden. Hier kann natürlich der Geldgeber an die Bereitstellung
der Forschungsgelder durchaus die Bedingung knüpfen, dass die
Publikationen open access bereit gestellt werden. Das ist solange
kein Problem für die Wissenschaftsfreiheit wie im Übrigen
- ich rede jetzt mal von den Hochschulen - die normale wissenschaftliche
Arbeit derjenigen, die dort forschen und lehren, durch die normale
Ausstattung gewährleistet wird. So dass dieser zusätzliche
Bereich der Forschungsgelder eben eine zusätzliche Möglichkeit
ist zur Forschung und da kann auch man durchaus mit Verpflichtungen
arbeiten. Hier sehe ich auch von grundrechtlicher Seite her eigentlich
keine Schwierigkeit.
[05:01]
LIBREAS:
Eine Verpflichtung kann also die Wissenschaftler nicht von Open Access
überzeugen. Welche Anreize können Sie sich vorstellen?
[05:04]
Eric Steinhauer: Also eine Pflicht kann eigentlich
nie einen Anreiz begründen. Ich glaube, die große Problematik
für Wissenschaftler ist, dass Open Access umständlich ist.
Die Hochschulen und die wissenschaftlichen Einrichtungen sollten weniger
über Verpflichtungen nachdenken, sondern mehr über Service
und über Werkzeuge, dass Wissenschaftler sehr einfach ihre Publikationen
open access einstellen können. Hier wäre auch wiederum eine
Frage an den Gesetzgeber, nach derzeitiger Regelung ist es eben wirklich
so, dass ich bei Verlagsverträgen sehr genau aufpassen muss,
ich mich also juristisch richtig kundig machen muss. Und das möchte
vielleicht jemand, der sich hauptberuflich mit Physik und Chemie und
so beschäftigt, nicht unbedingt tun. Und hier einen rechtlichen
Rahmen zu schaffen, der es dem Wissenschaftler in jedem Fall ermöglicht,
open access zu publizieren – da wären wir wieder bei diesem
Zweitveröffentlichungsrecht – wäre eine sehr große
Komplexitätsreduzierung bei diesem Thema. Der Wissenschaftler
muss sich mit Urheberrecht gar nicht mehr beschäftigen, er veröffentlicht
einfach irgendwo und er weiß, er kann nach einem halben Jahr
und wie auch immer diese Embargo-Frist ist, sein Werk noch einmal
auf dem Repository der Hochschule oder auf seiner Homepage oder wo
auch immer publizieren. Das wäre schon ein ganz wichtiger, einfacher
Schritt in Richtung Open Access. Und dann wird er merken, dass seine
Veröffentlichung gut sichtbar ist, dass er aus Ecken angesprochen
wird auf seine Veröffentlichungen, mit denen er sonst nicht gerechnet
hat. Und dann wird er die Vorteile von Open Access am eigenen Leib
erfahren und dann auch mit eigener Überzeugung, denke ich, open
access publizieren. Das ist ein längerer Prozess, wo man den
Einstieg leicht gestalten muss, wo man die rechtlichen Bedenken und
Überlegungen möglichst einfach gestalten sollte und dann
muss die Praxis einfach den Erfolg bringen. Und dann ist es letzten
Endes die Entscheidung des Wissenschaftlers, das sagte ich ja schon,
das zu machen. Und ich denke die Vorteile für Wissenschaft beim
offenen Publizieren liegen auf der Hand, so dass ich persönlich
gar keine Zweifel daran habe, dass wenn die Bedingungen so gegeben
sind, wie ich das gerade formuliert habe, dass sich dann auch Open
Access tatsächlich in weiten Bereichen durchsetzen wird.
[07:04]
LIBREAS:
In dem Zusammenhang möchte die Frage aufwerfen, ob nicht Wissenschaftler
durch fehlenden Service an ihrer Hochschule von einer Open Access-Zweitveröffentlichung
auf Hochschulservern abgehalten werden, weil diese Versionen mitunter
nicht verlagsredigiert sind und damit einfach nicht ausreichend Qualität
aufweisen?
[07:15]
Eric Steinhauer: Gut, das ist natürlich
die Entscheidung des Autors. Viele Verlage argumentieren ja auch so
und sagen: Es ist gar nicht wünschenswert, wenn ich neben der
finalen Version noch irgendwelche Vorstufen frei verfügbar habe.
Das würde den wissenschaftlichen Nutzer eigentlich nur verwirren.
Also ich glaube, hier muss man unterscheiden, wenn man an den wissenschaftlichen
Erkenntnisprozess mal herangeht zwischen einer Recherche und zwischen
der wirklichen Lektüre. Wenn ich mir jetzt diese Modelle angucke,
die auch oft Verlage vertreten: so diese Pay-per-View- oder Pay-per-Use-Modelle.
Nehmen wir mal an, ich arbeite zu einem Thema und ich möchte
mir dafür zwanzig Aufsätze, die fachlich zunächst mal
einschlägig erscheinen angucken. Da müsste ich diese zwanzig
Aufsätze bezahlen und tatsächlich nutze ich vielleicht drei.
Die restlichen sind für mich einfach nicht relevant. Und da wäre
es, finde ich, schon eine sehr sehr große Hilfestellung, wenn
ich, vielleicht nicht die finale Version, aber doch eine Version,
die so 98 % in die Richtung weist, mir schon einmal frei angucken
kann. Dann kann ich nämlich einschätzen, ob dieses Dokument
für mich überhaupt relevant ist oder nicht. Wenn ich sage,
das ist für mich relevant, dann ist natürlich eine andere
Frage, welches Dokument zitiere ich. Und da, denke ich, ist es dann
doch letztlich die finale Version – so ist auch zur Zeit der
Stand in der Wissenschaft - die dann zitiert wird. Und dann können
auch Verlage durchaus mit Pay-per-View-Modellen ein Geschäftsmodell
machen. Aber nicht so, dass man undifferenziert, egal ob man das braucht
oder nicht, den gleichen Preis zahlt. So könnte sich eigentlich
eine Bezahlstruktur einerseits mit der finalen Version, und andererseits
eine Vorversion oder andere Paginierung oder wie auch immer, durchaus
nebeneinander behaupten, weil das unterschiedliche Nutzungen sind.
Ich glaube, die Verleger sind da einfach viel zu ängstlich. Denn
nicht alles, was ich mir angucke, verwerte ich auch und brauche ich
auch wirklich. Aber das, was ich brauche, da bin ich möglicherweise
auch bereit einen Preis zu zahlen. Ob das die berühmten 30 Euro
oder 30 Dollar sein müssen, steht wieder auf einem anderen Blatt
Papier. Aber die Bereitschaft für das, was wirklich einschlägig
ist zu zahlen, dürfte tatsächlich vorhanden sein. Anstatt
nur, um mal reinzugucken, schon quasi ein Eintrittsgeld zu zahlen,
wobei man nicht weiß, ob das, was man dort findet, einen wirklich
weiter bringt.
[09:24]
LIBREAS: Wie
ist Ihre Meinung zu den derzeitigen Bemühungen um Wissenschaftsmandate
in z. B. den USA, die Wissenschaftler, deren Forschung öffentlich
gefördert wird, dazu verpflichtet, ihre Forschungsergebnisse
open access zu publizieren?
[09:36]
Eric Steinhauer: Wenn man über Verpflichtung
zu Open Access nachdenkt, dann kommt immer sehr schnell eine Argumentation
die sagt: "naja, die Leute werden ja bezahlt." Und wenn
sie bezahlt werden, warum ist das beim Wissenschaftler anders als
sagen wir bei einem angestellten Journalisten oder Redakteur oder
so oder Verlagsmitarbeiter. Der muss seine geistigen Werke –
Urheber ist er selbstverständlich – aber auch dem Arbeitgeber
zur Verfügung stellen. Da könnte man das ja auch im Wissenschaftsbereich
machen. Und da wird immer ganz klar gesagt: Der Publikationsprozess
als solcher ist jetzt frei, aber über Nutzungsrechte kann man
vielleicht mal nachdenken. Nur: Nutzungsrechte, was heißt das?
Nutzungsrechte heißt ja nicht, ich habe alle Rechte.
Sondern ich habe Rechte, die mit dem Arbeitsverhältnis, dem Dienstverhältnis
in Zusammenhang stehen. Und steht Open Access mit dem Dienstverhältnis
in Zusammenhang? Das ist erstmal eine Diskussion, die man auch noch
führen muss. Was ich mir allerdings durchaus vorstellen könnte,
wäre, dass an wissenschaftlichen Publikationen für die Hochschule
Kraft des Dienstverhältnisses man mal über ein Nutzungsrecht
nachdenken könnte für die Darstellung im Intranet. Das ist
für interne Zwecke: Hochschulen evaluieren ihre Wissenschaftler,
sie vergeben die Mittel leistungsbezogen. Wir haben jetzt durch das
neue Besoldungssystem – Stichwort W-Besoldung – auch eine
leistungsbezogene Komponente bei den Wissenschaftlern, wo in den Durchführungsrechtsverordnungen
der einzelnen Besoldungsgesetzgeber in den Ländern interessanterweise
auch Publikationen genannt werden. Und da kann man schon sagen: Naja,
wenn ich für meine Publikation bezahlt werde, quasi durch eine
Leistungszulage, dann kann ich vielleicht nicht mehr so sagen, dass
ist nur ein privates Werk und es interessiert den Dienstherren nicht.
Und da könnte man sicherlich drüber nachdenken, dass man
das in einem internen System innerhalb der Hochschule zur Verfügung
stellt. Das hätte jetzt nichts mit dem Paragraphen 52a zu tun
– mit diesem Semesterapparat oder Forschungsapparat –
sondern das wäre nutzungsrechtlich, die die Hochschule kraft
des Dienstverhältnisses hätte, und auf dieser Grundlage
würde sie es tun. Da müssten auch keine Abgaben an die VG
Wort oder so bezahlt werden. Das ist glaube ich eine Sache, über
die man sehr gut diskutieren kann.
Worüber man auch diskutieren kann, wäre
jetzt in prüfungsrechtlicher Hinsicht, was die studentischen
Arbeiten angeht, dass diese Arbeiten sämtlich digital eingereicht
werden müssen zusätzlich. Aber aus verwaltungsrechtlichen
Gründen, und hier ein Stichwort, was sicherlich an Relevanz gewinnen
wird, das ist Plagiatsprüfung. Das kann ich nur machen, wenn
ich eine digitale Version habe. Dann habe ich zwar eine digitale Version
innerhalb der Hochschule, das heißt aber nicht, dass man aus
der Verwaltung jetzt auf diese Prüfungsarbeiten gucken kann.
Da wird man sicherlich die Studierenden fragen müssen und Nutzungsrechte
einholen müssen. Also das mit diesen Nutzungsrechten ist immer
so eine Sache. Man muss immer gucken, wie weit greift das überhaupt.
Aber jetzt gerade für den wissenschaftlichen Bereich, um darauf
noch einmal abschließend zurück zu kommen: Ich kann mir
vorstellen, dass man über Nutzungsrechte nachdenken kann für
die Präsentation im Intranet. Aber für die Publikation Open
Access, wirklich für jedermann, glaube ich, gibt das konkrete
Dienstverhältnis an der Hochschule XYZ eigentlich keine Grundlage.
[12:20]
LIBREAS: Sie
haben jetzt die Studierenden erwähnt: Könnte man sie theoretisch
verpflichten, alle ihre Qualifikationsarbeiten elektronisch abzugeben
z. B. im Rahmen einer Prüfungsordnung?
[12:31]
Eric Steinhauer: Ich denke, da muss man mehrere
Ebenen unterscheiden. Die Prüfungsarbeit muss ja als solche überhaupt
erst einmal vorgelegt werden, damit die Prüfung überhaupt
durchgeführt werden kann. Und hier kann ich sicherlich aus der
Logik des Prüfungsgeschehens heraus bestimmte Vorgaben machen,
die dieses Prüfungsgeschehen unterstützen. Und Plagiatsprüfung
ist etwas, was selbstverständlich ist für jede Prüfungsordnung:
man darf eben nicht täuschen. Man hat das immer durch eidesstattliche
Versicherungen so, aber gut, wer nimmt das ernst? Ich sag das einfach
mal so, da kann man viel unterschreiben. Man will es vielleicht genauer
wissen und da kann ich mir durchaus vorstellen, aus diesen Gründen,
das man sagen kann: zusätzlich bitte digitale Abgabe. Aber dann
natürlich nur Verwendung für die am Prüfungsgeschehen
Beteiligten. Also nicht im Intranet des Instituts, der Hochschule,
wie auch immer. Sondern wirklich nur im Prüfungsamt sozusagen
für die Prüfer und für niemand anderen. Das ist sicher
eine Sache, über die man nachdenken kann.
Aber nicht eine Verpflichtung, dass die Arbeiten wirklich auf einem
Server Open Access stehen. Das kann eine Prüfungsordnung nach
meinem Dafürhalten nicht tragen. Man könnte darüber
nachdenken bei den Dissertationen. Die Dissertationen sind - von der
Prüfungsordnung her - der wissenschaftlichen Öffentlichkeit
angemessen zur Verfügung zu stellen. Das ist Teil der Prüfungsleistung.
Ich kann eine wissenschaftliche Leistung - Wissenschaft ist ein Kommunikationssystem
– nur dann wirklich erbringen, wenn die Leistung für die
Wissenschaftler irgendwo sichtbar ist. Was heißt "in angemessener
Weise"? Wir lassen ja verschiedene Dinge in unseren Prüfungsordnungen
zu und wenn man heutzutage noch Mikrofiche zulässt, glaube ich,
ist das eher die ungemessene Unsichtbarkeit. Also das kann man glaube
ich nicht mehr als angemessen veröffentlicht gelten lassen heutzutage.
Da wäre das Internet schon eine Möglichkeit, diese Sache
angemessen zur Verfügung zu stellen, die da in der Doktorarbeit
erarbeitet wurde. Ob das jetzt für jeden unterschiedslos verpflichtend
sein müsste, das würde wiederum mal das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit
mit beantworten. Man müsste mal sehen, wie sind die Publikationskulturen
in den einzelnen Fächern.
Man könnte erstmal einen vorsichtigen Schritt
- das sind ja alles Dinge, die sich entwickeln müssen vom Selbstverständnis
her und dann kann man nicht mit der Brechstange drei Schritte auf
einmal machen. Man kann das Ziel vor Augen halten und gucken, wie
komme ich zu dem Ziel hin. Und ein Ziel wäre unter Umständen,
dass man in Promotionsordnungen einen bevorzugten Publikationsweg
reinschreibt. Dass man also sagt, die Arbeiten sind in der Regel online
auf den Hochschulschriftenserver zu veröffentlichen. In begründeten
Ausnahmefällen, so könnte man schon mal bestimmte Dinge
schon einfach mal abfangen, da muss der Student, also der Doktorand,
sich erklären und sagen: nee, aus den und den Gründen nicht,
das muss auch begründet sein und vernünftig nachvollziehbare
Gründe haben. Das wäre vielleicht einmal eine Möglichkeit,
um das stark zu befördern, dieses Publizieren. Das hat auch viele
Vorteile, gerade viele Hochschulschriften, die sehr sehr speziell
sind, müssen eigentlich nicht als Verlagspublikation so durch
die Gegend geistern. Eine andere Frage ist, ob man neben der Online-Fassung
ein gedrucktes Buch hat. Das ist sehr sinnvoll gerade für umfangreiche
Texte, aber da gibt es ja verschiedene Dienstleistungen wie Pro-Print
oder Sachen des hybriden Publizierens. Da kann sich ja online und
print sogar wunderbar ergänzen und in bestimmten Bereichen sogar
noch verkaufsfördernd sein, weil durch die Online-Fassung und
die Volltext-Durchsuchbarkeit plötzlich Leute auf das Werk aufmerksam
werden, die ansonsten die Arbeit nie und nimmer gesehen hätten
und insofern eigentlich ein gutes Werbemedium für diese Art von
Nischenliteratur. Dissertationen sind eigentlich immer Nischenliteratur,
da muss man sich keine Illusionen machen, damit verdient man kein
Geld.
[15:59]
LIBREAS:
Wie ließe sich denn eine elektronische Abgabe von Qualifikationsarbeiten
auf Institutsebene umsetzen?
[16:05]
Eric Steinhauer: Bei diesen digitalen Versionen
von studentischen Prüfungsarbeiten, da rede ich jetzt immer von
Abschlussarbeiten. Bachelorarbeiten vielleicht, aber auf jeden Fall
Masterarbeiten, Magisterarbeiten... Die Sache der digitalen Abgabe
für das prüfungsrechtliche Geschehen und die Plagiatsprüfung,
das ist eine Sache. Die andere Sache ist, wie diese Arbeiten oder
ob diese Arbeiten publiziert werden sollen. Es gibt ja mittlerweile
auch schon Verleger, die diese Arbeiten publizieren, zu Bedingungen,
die ich für nicht ganz angemessen halte. Das fängt schon
mit der Preisgestaltung an; also im Verhältnis der Erwerbungsetats
der wissenschaftlichen Bibliotheken –-
Privatkäufer werden bei Preisen von um die fünfzig Euro
für solche Arbeiten weitgehend ausfallen –
halte ich das für völlig unverhältnismäßig,
dass man solche Arbeiten in den Bibliotheken kauft. Sie werden in
der Regel auch nicht gekauft.
Es ist aber sinnvoll, solche Arbeiten zu publizieren,
weil vielfach interessante Fragstellungen drin sind. Das kann einmal
interessantes empirisches Material sein, was so nicht greifbar ist.
Das kann aber auch etwas sein, gerade jetzt aus dem Bereich Medienwissenschaft
oder Bibliothekswissenschaft, so etwas wie "Bloggen" oder
so. Das wurde ja zuallererst in Magister-, in Diplomarbeiten thematisiert.
Jetzt kommen so langsam mal die ersten Dissertationen. Aber die ersten
Arbeiten dazu sind eigentlich auf diesem Niveau angesiedelt. Und es
ist sehr schön für jemanden, der sich damit jetzt mal wissenschaftlich
beschäftigen möchte, diese Arbeiten auch wirklich verfügbar
zu haben.
Nur wenn man sich das mit Dissertationen anguckt:
es erscheinen sehr viele Dissertationen und es ist ein großer
Aufwand für die Bibliotheken, diese Dissertationen alle gedruckt
vorzuhalten und nicht umsonst wird es als sehr angenehm empfunden,
dass gerade in der Medizin ein Großteil dieser Arbeiten nur
noch elektronisch publiziert werden. Ich rede mal über Speicher,
Magazinspeicher und derartige Dinge. Wenn ich mir jetzt vorstelle,
dass die ganzen Abschlussarbeiten auch noch herkömmlich publiziert
werden könnten… Das lässt sich doch bibliotheksorganisatorisch
überhaupt nicht verarbeiten – von Etatfragen mal ganz abgesehen.
Deswegen glaube ich dass eine vernünftige Publikation dieser
Arbeiten nur online erfolgen sollte. Dann sollte aber auch den Studierenden
die Möglichkeit gegeben werden, ihre Arbeiten auch zu publizieren.
D. h. ich erwarte hier eigentlich ein aktives Angebot von Seiten der
Hochschule für – das muss man wirklich einschränkend
sagen – wirklich gute Arbeiten. Anders als bei Dissertationen,
wo die Wissenschaftlichkeit Kriterium des Bestehens ist, ist die Wissenschaftlichkeit
für Magisterarbeiten oder Masterarbeiten kein Kriterium des Bestehens.
Man muss einfach nur zeigen, dass man die Methodik seines Studiums
auf der entsprechenden Stufe verstanden hat und mehr nicht. Das ist
nicht zwingend eine wissenschaftliche Leistung, in dem Sinne, dass
sie auch der wissenschaftlichen Öffentlichkeit als Beitrag zur
Verfügung stehen muss, um überhaupt als wissenschaftliche
Leistung zu gelten. Aber für gute Arbeiten sollte es die Möglichkeit
geben und dann auch unter dem Label / dem Logo der Hochschule. Das
ist auch ein Qualitätsausweis und ich denke auch, dass es die
Möglichkeit geben sollte, gedruckte Exemplare zu haben. Eben
auch im Print-on-Demand-Bereich und so und diese Exemplare lassen
sich ja auch zu vernünftigen Kosten herstellen und auch zu vernünftigen
Kosten vertreiben. Dann wird es vielleicht auch wieder interessant
für Privatkäufer - Studenten, die ähnliche Themen bearbeiten,
wenn man da von Preisen bis 20 Euro spricht, ist das sicherlich realistisch.
Also da haben die Hochschulen erheblichen Nachholbedarf, diese Klientel
auch für sich zu entdecken und gerade was den innovativen Bereich
anbelangt, ist das eine sehr sehr interessante Literaturgattung, die
sträflich vernachlässigt worden ist bislang.
[19:34]
LIBREAS: Müssen
im Zuge einer Verpflichtung zum Open Access-Publizieren von Seiten
der jeweiligen Einrichtung überhaupt immer alle Publikationen,
z. B. auf einem Institutional Repository abgelegt werden oder sollten
noch Qualitätsunterschiede gemacht werden?
[19:44]
Eric Steinhauer: Es ist die Frage, wie man
so ein Repository bewirtschaftet. Gerade ein institutioneller Server
hat ja eigentlich den Anspruch, die Veröffentlichungen einer
Institution abzubilden. Wer diesen Server ansteuert, erwartet im Grunde
auf Grundlage der Gliederung der Institution im Wesentlichen alles
dort auch zu finden. Ich denke, ein Repositorium ist keine Fachzeitschrift.
Ein Repositorium ist nach meinem Verständnis einfach nur ein
Regal, wo elektronische Bücher – ich sags mal – ungeschützt
stehen. So wie ich in einer Bibliothek Schrott neben Genie stehen
habe, das ist nun mal einmal so, da regt sich auch keiner drüber
auf, so kann man das eigentlich auch bei diesem Repositorium so machen.
Jetzt könnte ich wieder sagen: Naja, da ist das Label der Hochschule
und da steht ein ganz anderes Renommee und sowas dahinter. Da kann
man natürlich innerhalb dieses Repositoriums durchaus abstufen.
Man kann durchaus Dokumente – vielleicht mit dem Logo der Hochschule
– nur in einer bestimmten, begutachteten Liga zulassen. Während
andere Dokumente eben nur schlicht als Publikation auf diesem Repositorium
gelten, wie es bei Schriftenreihen auch so ist. Es gibt in Verlagen
sehr mäßige Schriftenreihen, sehr gute Schriftenreihen.
Das hängt ein bisschen den Herausgebern ab. Ich meine, alles
kann ruhig auf ein Repositorium. Es ist auch für die Verwaltung
einfacher als wenn man viele unterschiedliche Server hat. Das ist
so wie in den Bibliotheken mit den Karteikästen früher –
für jede Art hatte man eigene Karteikästen, dann meinte
man, das sei ganz ungünstig… Dissertationen waren extra
und dann hat man wieder alles zusammengemischt…Also ich denke
man sollte gleich alles zusammen haben: Es ist einfach besser zu verwalten.
[21:29]
LIBREAS:
Und jetzt einmal in eine etwas andere Richtung gefragt: Inwieweit
kann den Open Access zu einer besseren Vergleichbarkeit zwischen den
Hochschulen führen?
[21:36]
Eric Steinhauer: Vergleichbarkeit heißt
natürlich, dass ich Daten habe, die ich vergleichen kann. Es
gibt ja verschiedene bibliometrische Geschichten: Impact Faktoren
und so weiter, die für eine solche Vergleichbarkeit herangezogen
werden derzeit. Da kann man sehr kritisch zu stehen, ob das tatsächlich
dasjenige ist, was wirklich Qualität aussagt oder ob es nicht
andere Methoden gibt. Wenn vieles im Internet oder das Meiste im Internet
frei verfügbar ist und wenn zugleich viele Wissenschaftler ihre
eigenen Literaturnachweise, ihre Forschungsnachweise auch entsprechend
offen sammeln in irgendwelchen sozialen Netzwerken, dann lassen sich
darüber, denke ich, sehr sehr interessante Zahlen bilden. Das
Problem ist natürlich immer: Wenn es um Mittelvergabe geht, dann
entscheiden Leute, die mehr dem Verwaltungsbereich zugeordnet sind.
Die natürlich gerade fachlich nicht so in diesen Bereich einsteigen
und ob die sich dann die Mühe machen, diese Zahlen vernünftig
zu interpretieren, weiß ich nicht. Es könnte aber ein sehr
interessantes Feld sein, gerade auch für Bibliothekare und Bibliothekswissenschaftler,
hier so eine Dienstleistung zu erbringen und einfach quasi so eine
Art Relevanzgutachten zu erstellen. Dass man eben nach vernünftigen,
bibliothekswissenschaftlichen bibliometrischen Kriterien sagen kann,
dieser Autor ist aus den und den Gründen relevanter als jener
Autor. Das ist sicherlich besser, als wenn man dann einfach irgendeinen
Impact Faktor oder sowas nimmt: dass man vielleicht in Zukunft bei
Berufungsverfahren neben dem normalen Fachgutachten vielleicht auch
ein informationswissenschaftliches oder wie auch immer geartetes Gutachten
einholt... wäre mal eine interessante Perspektive. Es wird sicherlich
nicht einfacher, es wird komplexer und die bisherigen Faktoren werden
dann notgedrungen, wenn sie sich nicht in ihrer Zusammensetzung ändern,
an Bedeutung verlieren. Denn dann spielt die Musik auf einem anderen
Platz als da, wo sie vielleicht jetzt spielt.
[23:30]
LIBREAS: Wo
spielt sie denn jetzt?
[23:32]
Eric Steinhauer: Ja, jetzt spielt sie in vielen
Fächern halt immer noch in den zentralen Zeitschriften und viele
argumentieren immer und sagen: "Naja, wenn einer in den zentralen
Zeitschriften ist, dann kann er jedenfalls nicht schlecht sein."
Das kann natürlich sein, dass ich den ein oder anderen Guten
dann übersehe, der vielleicht nicht so präsent ist oder
in anderer Weise präsent ist. Das kann man vielleicht solange
noch in Kauf nehmen, wie die Zahl der Guten, die rausfallen, überschaubar
klein ist. Aber wenn sich jetzt wirklich eine Verlagerung in andere
Netzwerke und Publikationsstrukturen abzeichnet, dann glaube ich,
wird man das so nicht mehr machen können. Es hat auch sicherlich
was damit zu tun, wenn neue Forschungsrichtungen entstehen. Es ist
ja immer so: Es gibt plötzlich einen ganz neuen Ansatz, der vielleicht
bei denjenigen Leuten, die jetzt als Gate-Keeper bei den klassischen
Zeitschriften tätig sind, auf hohe Skepsis stößt;
wo Leute einfach nicht reinkommen. Ich brauche heutzutage, um sichtbar
zu sein, keine Fachzeitschriften. Ich kann auch andere Strukturen
organisieren. Und wenn mal irgendwann ein interessanter neuer Ansatz,
der in die klassischen Strukturen nicht reinkommt, sich anders organisiert
und sich dann aber fachlich durchsetzt, weil er einfach nicht mehr
ignoriert kann, dann glaube ich nicht, dass die Leute, die diesen
Ansatz dann entwickelt haben, in das alte Modell umschwenken werden.
Sondern sie werden in dem neuen Modell weiterarbeiten und dann wird
sich, jedenfalls für diesen Bereich, in dieser Wissenschaft,
ganz klar eine Verlagerung vom alten zum neuen Modell vollziehen.
Und das sind, glaube ich, Entwicklungen, wir stecken so mittendrin.
Das ist so ein bisschen so wie mit dem Buchdruck. Also Gutenberg hat
ja im Grunde genommen keine Bücher gedruckt. Er hat Handschriften
mechanisch reproduziert. Und fünfzig Jahre später wusste
man, was ein Buch war. Und so ist es ja ähnlich mit den ganzen
wissenschaftlichen Arbeiten im Netz. Wir sind noch sehr von der klassischen
Vorstellung eines Journals mit Auflagen, Papierzählung usw. bestimmt.
Es gibt einige neue Formen, aber so richtig ist das auch noch nicht
da. Man experimentiert noch. Vielleicht wissen wir in zehn, in fünfzehn
Jahren mehr, wo die Reise hingeht. Aber dass es so bleibt wie bisher,
das glaube ich in gar keiner Weise.
[25:25]
LIBREAS:
Wir haben noch eine letzte abschließende Frage und zwar: Wie
sehen Sie denn perspektivisch Open Access im deutschen Hochschulrecht?
[25:32]
Eric Steinhauer: Also wir haben ja jetzt über
Verpflichtungen gesprochen und Verpflichtungen – das habe ich
glaube ich auch ziemlich deutlich gesagt – bin ich immer ein
bisschen kritisch gegenüber. Im Prüfungsbereich, bei Dissertationen,
kann man da vielleicht noch anders herangehen. Aber ansonsten sollten
die Wissenschaftler das selber organisieren. Ich glaube, der richtige
Weg ist, niederschwellige Angebote zu machen. Einfache Bedienbarkeit
und auch für gute Leute, und gute Leute gibt es schon im Studium,
mit den Studienarbeiten den Einstieg in Open Access ermöglichen.
Denn diese Leute lernen dann die Vorteile von Open Access kennen.
Die ersten Publikationserfahrungen sind im Kontext von Open Access.
Die guten Leute von heute, die heute ein gutes Magisterexamen, einen
guten Master machen, die schreiben in der Regel morgen auch eine gute
Doktorarbeit. Wenn die auch noch im Open Access-Bereich ist, und dann
hat man hat man auch entsprechendes Feedback, ist es natürlich
sehr sehr schön. Und dann werden das die Wissenschaftler von
übermorgen. Und die sind mit Open Access groß geworden
und sie haben die Vorteile kennengelernt, der Sichtbarkeit, haben
gesehen, wie man sich vernetzen kann, und finden das vielleicht gar
nicht mehr so spannend, mit Sichtbarkeitsrestriktion zu publizieren
wie das gegenwärtig noch in weiten Teilen des Verlagswesens leider
üblich ist. Und man könnte das so ein bisschen salopp als
frühkindliche Open Access-Erziehung kennzeichnen. Die Hochschule
hat im Bereich Prüfungsarbeiten, Dissertationen, im Wesentlichen
die Vorhand. Sie kann da relativ stark Dinge gestalten, sie kann auch
Strukturen gestalten und das sollte sie auch auf jeden Fall tun. Die
Konflikte mit den Verlagen, dass ist natürlich auch eine Sache:
Verlage sind Partner. Das muss man ganz deutlich sagen! Eine Hochschule
oder eine Hochschulbibliothek würde einbrechen, wenn plötzlich
die Hochschule geschlossen sagt: "Von heute auf morgen, ich mache
Open Access!" Das kann gar nicht von der technischen, von der
publikationstechnischen Seite her wirklich geleistet werden. Da braucht
man Dienstleister, die das professionell machen können. Und da
muss man sich sicherlich auch mal über Geld unterhalten. Dass
man eben nicht, jedenfalls oberhalb eines bestimmten Basislevels eben
nicht mehr alles ganz kostenfrei machen kann. Und dann sind es sicherlich
auch interessante Geschäftsmodelle, aber es ist besser, man zahlt
einmal Geld für eine Publikation, die dann immer für jedermann
frei verfügbar ist, als dass man bei bestimmten Informationsressourcen
jedes Jahr zittern muss, ob man im nächsten Jahr noch den Zugriff
hat und ob man sich im nächsten Jahr noch die Information leisten
kann. Insofern würde ich sagen: Strukturen aufbauen, früh
die Leute mit Open Access bekannt machen und dann, denke ich, werden
die Vorteile einfach die Akteure davon überzeugen, dass das sinnvoll
ist, Open Access zu machen und dann werden auch irgendwann die Verlage
feststellen, dass mit Open Access durchaus auch Geld verdient werden
kann, wenn man gute Dienstleistungen macht und man sich als Partner
der Wissenschaft erweist und das ist ein System, was dann letztendlich
allen Beteiligten nützt. Da bin ich eigentlich ganz optimistisch.
Strukturen schaffen, leichtes Anschieben durch das Recht, aber keine
starken Zwänge, das verschreckt nur alle Beteiligten.
LIBREAS:
Tja, dann hoffen wir, dass die Hochschule in diesem Sinne ihre Erziehungsaufgabe
wahrnehmen wird und danken Ihnen ganz herzlich für dieses Interview!
[28:21]
Eric Steinhauer: Ja gern, vielen Dank!